Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist Bestandteil eines modernen Präventionsverständnisses und einer ganzheitlichen Herangehensweise an das Präventionsfeld Gesundheit im Betrieb. Somit wird die Betriebliche Gesundheitsförderung auch von der gesetzlichen Unfallversicherung in ihrem Handeln berücksichtigt.
Nach dem Verständnis der Unfallversicherung umfasst die Betriebliche Gesundheitsförderung alle Maßnahmen des Betriebes unter Beteiligung der Beschäftigten zur Stärkung ihrer Gesundheitskompetenzen sowie Maßnahmen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen, zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden im Betrieb sowie zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beraten, unterstützen und qualifizieren Betriebe, Maßnahmen der Gesundheitsförderung systematisch in die betrieblichen Prozesse und Strukturen zu integrieren (u.a. im Betrieblichen Gesundheitsmanagement, Management für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit).
Unternehmen können sich bei Fragen zur BGF oder bei Unterstützungsbedarf an den Unfallversicherungsträger wenden, bei dem sie versichert sind.
Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird auch steuerlich unterstützt (§ 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG)). Arbeitgebende können bis zu 600 Euro pro beschäftigte Person und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Dabei können sie auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.
Nähere Informationen zu Leistungen, die steuerfrei von den Arbeitgebenden erbracht werden können, sind auf folgende Webseiten zu finden:
Bundesministeriums für Gesundheit
Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen
Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Grundlage von §§ 20 b und c SGB V bzw. § 14 (2) SGB VII eng mit den Krankenkassen zusammen. Zugang und Informationen zu den BGF-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Interessierte über die BGF-Koordinierungsstellen.
Im Rahmen der Nationalen Präventionsstrategie entwickelt die gesetzliche Unfallversicherung mit der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung Prävention und Gesundheitsförderung gemeinsam weiter.
Gemeinsam mit dem BKK Dachverband und dem Verband der Ersatzkasse e.V. (vdek) engagiert sich die DGUV auch dafür, die Betriebliche Gesundheitsförderung in Deutschland stärker zu verbreiten. Unter dem Dach der gemeinsamen Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ist die DGUV auch Träger des Deutschen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF - www.dnbgf.de).
Innerhalb des Kompetenz-Netzwerks Prävention der DGUV beschäftigt sich insbesondere der Fachbereich "Gesundheit im Betrieb" mit diesem Themenfeld.