Mit der Einführung der Unternehmensnummer hat die gesetzliche Unfallversicherung zum 01. Januar 2023 einen einheitlichen Ordnungsbegriff für die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geschaffen.
Die Unternehmensnummer (UNR.S) ist 15-stellig und verbindet die Einträge der Unternehmerinnen und Unternehmer mit Ihren Unternehmen.
Die ersten 12 Zeichen kennzeichnen die Unternehmerin bzw. den Unternehmer und werden als Unternehmernummer bezeichnet (@=Prüfziffer). Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Die Kennzeichnung ist wichtig. Werden von einer Unternehmerin oder einem Unternehmer mehrere Unternehmen geführt, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 u.s.w.). Leerzeichen dienen der besseren Lesbarkeit.
Sie erhalten die Unternehmensnummer für Ihr neues Unternehmen, sobald ein Unfallversicherungsträger hierüber Kenntnis erlangt. Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie sich binnen einer Woche nach Eröffnung Ihres Unternehmens anmelden. Dies gilt auch für Unternehmen, die keinen Unternehmenssitz in Deutschland haben und im Bundesgebiet Arbeitnehmer beschäftigen. Weiterführende Informationen zu Unternehmen mit Sitz im Ausland finden Sie hier.
Der Bestand der Unternehmensdaten aus den Mitgliederdateisystemen der Unfallversicherungsträger sind in dem Zentralen Unternehmerverzeichnis (ZUV) bei der DGUV zusammengeführt und gespeichert. Die Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben zur Erledigung ihrer Aufgaben Zugriff auf dieses zentrale Verzeichnis. Sie kommunizieren mit den in ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche fallenden Unternehmen ausschließlich unter Verwendung der Unternehmensnummer. Dies gilt gleichfalls für den elektronischen Datenaustausch im UV-Meldeverfahren.
Seit Beginn des Jahres 2024 ist die dem Unternehmen zugeordnete Unternehmensnummer auch zur Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) notwendig. Wichtigste Ausnahme: Wird eine private Haushaltshilfe ausschließlich als Minijobber (Anwendung Haushaltsscheckverfahren) beschäftigt, erhalten Sie die Betriebsnummer von der Minijob-Zentrale.
Sie kennen bereits Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger und können im Augenblick nur die zugehörige Unternehmensnummer nicht finden? In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihren Unfallversicherungsträger. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft.