Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 22.02.2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.dguv.de).

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22.02.2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Aktuelle Publikationen werden als barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Insbesondere Teile des Vorschriften- und Regelwerks sowie aktuelle Broschüren sind bereits barrierefrei zugänglich und auch als barrierefrei gekennzeichnet. Ältere PDF-Dokumente werden schrittweise aufbereitet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: .
  • Videos auf www.dguv.de sind weitestgehend untertitelt. Die Videos liegen teilweise ohne Audiodeskription und Volltext-Alternative vor.
  • Barrierefreie Formulare (z.b. Formtexte): Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall per Kontakt auf.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Alternativen für die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor.
  • Die Alternativtexte für Objekte und Grafiken, die vergrößerte Browseransicht sowie Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache liegen für das Meldeportals DGUV Vorsorge noch nicht vor.
  • Alternativtexte für Bedienelemente, (Layout-)Grafiken, Objekte
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften und Listen
  • Inhalte gegliedert (betrifft Tastaturzugänglichkeit und Auslesung per Screenreader)
  • Aufbau Datentabellen
  • Bedeutungsvolle Reihenfolge (betrifft Lese-Reihenfolge für Screenreader)
  • Textgröße ändern (Browser- und Textzoom)
  • Bilder von Text (Einsatz von Schriftgrafiken)
  • Automatischer Umbruch (Reflow)
  • Nicht-Text-Kontrast (nicht ausreichender Kontrast bei informationstragenden Grafiken sowie grafischen Bedienelementen)
  • Textabstand (Überlappungen von Elementen bei Textzoom)
  • Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
  • Tastatur (einzelne Bedienelemente können nicht per Tastatur angesteuert werden)
  • Blöcke überspringen (betrifft Mechanismus, um Inhaltsblöcke zu umgehen)
  • Fokus-Reihenfolge (betrifft Navigation unter motorischer Einschränkung)
  • Linkzweck (im Kontext) (aussagekräftige Beschreibung im Linktext)
  • Fokus sichtbar (betrifft Bedienmodus, bei dem der Tastaturfokus sichtbar ist)
  • Beschriftung (Label) im Namen (zugängliche Beschriftung von Bedienelementen)
  • Sprache von Teilen (betrifft Nutzung durch Screenreader)
  • Konsistente Navigation (Kennzeichnung wiederkehrender Inhalte)
  • Konsistente Kennzeichnung (einheitliche Bezeichnung inhaltlich zusammengehöriger Menüpunkte)
  • Eingabeunterstützung (automatische Erkennung von Eingabefehlern)
  • Syntaxanalyse (Fehler in der HTML-Syntax, betrifft Nutzung durch Screenreader)
  • Name, Rolle, Wert (Auszeichnung von Bedienelementen)
  • Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen (Aufführung der Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen)
  • Barrierefreie Dokumentation (betrifft Überschriftenstruktur und nicht überspringbare Blöcke innerhalb der Erklärung zur Barrierefreiheit)
  • Technische Dokumentprüfung (betrifft nicht vollständig barrierefreie PDF-Dokumente)
  • Tastaturzugänglichkeit
  • Fokushervorhebung

Gebärdentelefon und Service für hörgeschädigte und gehörlose Bürger

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Gebärdentelefon:
www.gebaerdentelefon.de/dguv
Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Informationen in Leichter Sprache
Wir erklären in Leichter Sprache:
Was auf unseren Seiten steht.
Und wie Sie Inhalte finden.
Diese Infos haben wir hier für Sie:
Informationen in Leichter Sprache

Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Weitere Informationen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier. Die Filme in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erklären Ihnen unsere Aufgaben, die Inhalte und die Navigation unserer Internetseite.

Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22.02.2023 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: . Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter der Telefonnummer 030 13001-0 (Zentrale) oder über das Gebärdentelefon. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter oder telefonisch unter 030 18 527-2805.