Geldleistungen/Entschädigung

Geldscheine und gestapelte Euro-Münzen

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Um den Versicherten während der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und/oder beruflichen Rehabilitation finanziell abzusichern, haben die Unfallversicherungsträger nach den gesetzlichen Bestimmungen (Sozialgesetzbuch VII) Verletztengeld bzw. Übergangsgeld an den Versicherten zu zahlen.

Nicht immer sind Heilbehandlung und Reha-Maßnahmen so erfolgreich, dass die Versicherten wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen können. In solchen Fällen zahlen die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen oder Gemeindeunfallversicherungsverbände eine Rente.

Voraussetzung ist eine andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit.

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