Im Bereich der UV der gewerblichen Wirtschaft, der UV der öffentlichen Hand sowie der Schüler-UV 2025 nahm die Zahl der eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um 0,6 % auf 91.250 zu.
Im Jahr 2025 wurde bei 24.340 Fällen das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt – dies sind 9,3 % weniger als im Vorjahr. Bei 5.413 Fällen wurde eine Rente gewährt (+ 4,3 %). In 56.047 Fällen (+ 3,0 %) erfolgte eine Ablehnung, weil entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen oder kein Zusammenhang zwischen einer solchen Schädigung und der Erkrankung festgestellt werden konnte.
Als weiterer Indikator zur Beurteilung des BK-Geschehens werden seit 2021 Angaben zu Fällen erhoben, in denen erstmals eine Maßnahme nach § 3 BKV gewährt wurde. Das waren im Berichtsjahr 22.352 Fälle, 9,9 % mehr als im Vorjahr.
Darüber hinaus wurden 1.772 Todesfälle infolge einer Berufskrankheit gemeldet, 6,1 % weniger als im Vorjahr.
| 2024 | 2025 | Veränderung in % | ||
| Anzeigen auf Verdacht einer BK | 90.749 | 91.250 | + | 0,55 |
| Anerkannte Berufskrankheiten | 26.821 | 24.340 | - | 9,25 |
| Neue BK-Renten | 5.190 | 5.413 | + | 4,30 |
| BK-Verdacht nicht bestätigt | 54.394 | 56.047 | + | 3,04 |
| Todesfälle infolge einer BK | 1.888 | 1.772 | - | 6,14 |
| Erstmalige Gewährung einer § 3 BKV-Maßnahme | 20.344 | 22.352 | + | 9,87 |