Im Bereich der UV der gewerblichen Wirtschaft, der UV der öffentlichen Hand sowie der Schüler-UV 2024 nahm die Zahl der eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um 37,6 % auf 90.749 ab. Hier fällt erwartungsgemäß der Rückgang bei den Infektionskrankheiten ins Gewicht (- 58.149).
Im Jahr 2024 wurde bei 26.821 Fällen das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt – dies sind 63,1 % weniger als im Vorjahr. Bei 5.190 Fällen wurde eine Rente gewährt (+ 8,1 %). In 54.394 Fällen (- 29,4 %) erfolgte eine Ablehnung, weil entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen oder kein Zusammenhang zwischen einer solchen Schädigung und der Erkrankung festgestellt werden konnte.
Als weiterer Indikator zur Beurteilung des BK-Geschehens werden seit 2021 Angaben zu Fällen erhoben, in denen erstmals eine Maßnahme nach § 3 BKV gewährt wurde. Das waren im Berichtsjahr 20.344 Fälle, 14,5 % mehr als im Vorjahr.
Darüber hinaus wurden 1.888 Todesfälle infolge einer Berufskrankheit gemeldet, 11,8 % weniger als im Vorjahr.
2023 | 2024 | Veränderung in % | ||
Anzeigen auf Verdacht einer BK | 145.359 | 90.749 | - | 37,57 |
Anerkannte Berufskrankheiten | 72.630 | 26.821 | - | 63,07 |
Neue BK-Renten | 4.800 | 5.190 | + | 8,13 |
BK-Verdacht nicht bestätigt | 77.086 | 54.394 | - | 29,44 |
Todesfälle infolge einer BK | 2.140 | 1.888 | - | 11,78 |
Erstmalige Gewährung einer § 3 BKV-Maßnahme | 17.774 | 20.344 | + | 14,46 |