Ethikkommission der DGUV

Foto: Gruppenbild mit vier Frauen und drei Männern.Von links nach rechts: Dr. rer. biol. hum. Christiane Behr-Meenen (Freie Hansestadt Bremen), Prof. Dr. jur. Stephan Brandenburg (Institut für Gesundheitsforschung und Bildung der Universität Osnabrück, stellvertretender Vorsitzender), Dr. rer. nat. Georg Johnen (Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV, Institut der Ruhr-Universität Bochum), Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Psych. Frauke Jahn (Stabstelle Forschungskoordination und -kooperation der DGUV), der Vorsitzende Prof. Dr. rer. nat. Walter Eichendorf (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg), Manuela Jansen (Stabstelle Forschungskoordination und -kooperation der DGUV) und Dipl.-Chem. Katrin Pitzke (Institut für Arbeitsschutz der DGUV)

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Die Ethikkommission der DGUV im Juli 2024 auf dem Campus der DGUV Akademie in Dresden
Bild: André Wirsig

Die Ethikkommission der DGUV wird dann tätig, wenn Forschungsvorhaben der Unfallversicherung (d. h. eines Trägers, Fachbereiches oder Sachgebietes oder einer Hauptabteilung der DGUV) mit Beteiligung von Menschen auf ihre ethischen Aspekte hin zu prüfen und zu beurteilen sind und diese nicht in die Zuständigkeit einer medizinischen Ethikkommission fallen.

Die Ethikkommission orientiert sich im Rahmen ihrer Prüfung an den jeweiligen fachlich einschlägigen Richtlinien (z. B. Berufsethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und dort das Kapitel 7.3 "Grundsätze für Forschung und Publikation").


  • Zuständigkeit und Aufgaben
    • Die Ethikkommission prüft und gibt Stellungnahmen zu ethischen Aspekten geplanter Forschungsvorhaben ab. Die Verantwortung der Forschenden bleibt unberührt.
    • Die Ethikkommission der DGUV wird nur dann tätig, wenn Forschungsvorhaben der Unfallversicherung (d. h. eines Trägers, Fachbereiches oder Sachgebietes oder einer Hauptabteilung der DGUV) zu prüfen und zu beurteilen sind und diese nicht in die Zuständigkeit einer medizinischen Ethikkommission fallen.
    • Eine medizinische Ethikkommission ist einzubeziehen, wenn das Vorhaben unter Beteiligung oder Leitung einer Ärztin oder eines Arztes durchgeführt wird und es in die körperliche Integrität eines Menschen eingreift oder Körpermaterialien verwendet, die sich einem bestimmten Menschen zuordnen lassen.
    • In § 1 der Geschäftsordnung der Ethikkommission der DGUV (PDF, 133 kB, barrierefrei) lassen sich ihre Aufgaben genauer nachlesen.
  • Zusammensetzung und Geschäftsstelle

    Die Ethikkommission setzt sich zusammen aus der oder dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter sowie vier weiteren Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern. Die Besetzung der Ethikkommission ist in § 2 der Geschäftsordnung (PDF, 133 kB, barrierefrei) geregelt.

    Aktuelle Zusammensetzung der Ethikkommission:

    Vorsitz:

    • Prof. Dr. rer. nat. Walter Eichendorf, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (Vorsitzender)
    • Prof. Dr. jur. Stephan Brandenburg, Institut für Gesundheitsforschung und Bildung der Universität Osnabrück (Stellvertretender Vorsitzender)

    Mitglieder:

    • Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Psych. Frauke Jahn, Stabstelle Forschungskoordination und -kooperation der DGUV
    • Dipl.-Chem. Katrin Pitzke, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
    • Dr. rer. nat. Georg Johnen, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA), Institut der Ruhr-Universität Bochum
    • Dr. rer. biol. hum. Christiane Behr-Meenen, Hochschule der DGUV (HGU) Bad Hersfeld
    Geschäftsstelle:


    Inhaltliche Fragen können Sie auch direkt richten an:
    Frau Prof. Dr.-Ing. Frauke Jahn

    +49 30 13001 1030
  • Antragstellung

    Die Ethikkommission wird auf schriftlichen Antrag tätig.

    Ein Antrag soll vor der Durchführung eines Forschungsvorhabens gestellt werden, bereits begonnene Vorhaben können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen geprüft werden.

    Es gibt zwei Antragsformen: Routineanträge und Vollanträge. Routineanträge erlauben gegenüber Vollanträgen ein vereinfachtes Verfahren. Routineanträge können gewählt werden, wenn alle im Basisfragebogen (PDF, 258 kB, barrierefrei) genannten Fragen verneint werden können.

    Bitte erstellen Sie zu jeder Antragsform eine Projektskizze. Ein Vorlage finden Sie im Downloadbereich.

    Einzelheiten zur Antragstellung sind in § 3 der Geschäftsordnung (PDF, 133 kB, barrierefrei) beschrieben.

    Eine erste inhaltliche Reaktion der Ethikkommission erfolgt bei vollständigen Antragsunterlagen ca. ein Monat nach Einreichung des Antrags.

    Weitere Hinweise zur Antragstellung (PDF, 189 kB, nicht barrierefrei) finden Sie als PDF-Datei unter den Downloads.

  • Mustervorlagen

    Mustervorlagen für die Aufklärung der Teilnehmenden bei anonymisierten Studien und solchen Studien, die personenbezogene Daten verarbeiten, stehen dem wissenschaftlichen Personal der DGUV und der Unfallversicherungsträger im UV-Net zur Verfügung.

  • Sitzungstermine

    Die nächsten Sitzungstermine der Ethikkommission sind:

    Die Ethikkommission begutachtet auch zwischen den Sitzungen.

Mustervorlagen

Templates für die Aufklärung der Teilnehmenden im UV-Net - nur für Zugangsberechtigte

Geschäftsstelle

Geschäftsstelle der Ethikkommission der DGUV



Inhaltliche Fragen können Sie auch direkt richten an:
Frau Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Psych. Frauke Jahn

+49 30 13001 1030