Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) haben nach § 23 SGB VII für die erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen derjenigen Personen zu sorgen, die in den Unternehmen mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind, wie beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die betrieblichen Akteure die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten, die sie für ein wirksames Handeln in Sachen Sicherheit und Gesundheit benötigen.
Eine zeitgemäße betriebliche Prävention geht von einem umfassenden, ganzheitlichen und prozessbezogenen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit aus. Der Aus-, Fort- und Weiterbildung kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie kann die nachhaltige Kompetenzentwicklung von Menschen, die mit Aufgaben von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb oder in Bildungseinrichtungen betraut sind, unterstützen und fördern. Für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist deshalb eine qualitätsgesicherte, auf die Entwicklung der erforderlichen aufgabenbezogenen Handlungskompetenzen ausgerichtete, Aus-, Fort- und Weiterbildung von entscheidender Bedeutung. Dies gilt sowohl für die Qualifizierung betrieblicher Zielgruppen im Rahmen der Präventionsleistung Qualifizierung als auch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des eigenen Präventionspersonals, insbesondere von Aufsichtspersonen.
Ebenso zum Aufgabenfeld der Aus-, Fort- und Weiterbildung gehört die Mitarbeit der DGUV in der Ausbildung angehender Mediziner (Ruhr-Universität Bochum) sowie die Fort- und Weiterbildung von approbierten Ärzten und Fachärzten für Arbeitsmedizin und Betriebsärzten im Institut für Arbeitsmedizin (IPA) und im Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG).
Fachlich unterstützt wird die Qualifizierungsarbeit der DGUV und seiner Mitglieder durch die Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung (AAW). Dieses Fachgremium arbeitet insbesondere im konzeptionellen Bereich und berät in allen Fragen der präventionsbezogenen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Zur Qualitätssicherung ihrer Qualifizierungsangebote haben sich die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die DGUV in dem Qualitätsverbund Qualifizierung (QVQ) zusammengeschlossen. Die Qualitätsstandards sind in einem Qualitätsrahmenmodell beschrieben.