Versicherte können ihre Teilhabeleistungen auf Antrag auch als "Persönliches Budget" erhalten. Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern nur eine andere Form der Leistungserbringung. Sie dient insbesondere der Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe betroffener Menschen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zustehen, also der Bedarf ermittelt wurde, dass sie "budgetfähig" sind und eine Erbringung in Geldform sinnvoll ist.
Mit dem Persönlichen Budget sollen vor allem Selbstbestimmung und Teilhabe der Leistungsberechtigten gefördert werden.
Als Persönliches Budget können grundsätzlich alle Leistungen zur Teilhabe, also:
Leistungen aus der Unfallversicherung, auch wenn sie nicht in Budgetform erfolgen, werden individuell an die Bedürfnisse der Leistungsberechtigten angepasst. Dies geschieht im direkten Austausch und in Abstimmung mit den Versicherten. Das Persönliche Budget setzt diesen Ansatz fort. Damit kommt eine Vielzahl von Leistungen für ein Persönliches Budget in Betracht.
Allen, die bereits Leistungen aus der Unfallversicherung beziehen, wird empfohlen, sich wegen einer Beratung über die Möglichkeiten eines Persönlichen Budgets an den Reha-Manager oder Berufshelfer ihres Unfallversicherungsträgers zu wenden.
Um eine möglichst frühzeitige Wiedereingliederung aus medizinischer Sicht zu ermöglichen, bedarf es einer optimalen Steuerung des Heilverfahrens. Es wird daher in der Regel nicht sinnvoll sein, die Leistungen der medizinischen Rehabilitation zu budgetieren. Unfallversicherungsträger und Betroffene sollten gemeinsam besprechen, ob ein Persönliches Budget im Einzelfall sinnvoll ist.
Weitere Informationen können der Handlungshilfe zum Persönlichen Budget für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entnommen werden.