Informationen zur Neuen Grippe (Schweinegrippe)

Aufnahme des Virus

Elektronenmikroskopische Aufnahme des A/CA/4/09 "Schweinegrippe"-Virus
Bild: Quelle: C. S. Goldsmith, A. Balish, Centers of Disease Control and Prevention, Atlanta, USA

Von Mexiko aus breitete sich die Neue Grippe A/H1N1 weltweit aus, so dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 11. Juni 2009 die höchste Pandemiewarnphase 6 ausgerufen hat.

Eine Übertragung der Neuen Grippe erfolgt von Mensch zu Mensch - wie bei der "normalen", saisonalen Grippe. Influenzaviren werden vor allem durch Tröpfcheninfektion übertragen. Beim Husten oder Niesen können Erreger auch auf die Hände gelangen und darüber weiterverbreitet werden. Daher wird häufiges Händewaschen empfohlen. Außerdem sollten die Hände vom Gesicht ferngehalten werden, da die Erreger leicht auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund übergehen können.

Der Erreger der Neuen Grippe ist ein Influenza A Virus vom Subtyp H1N1, das Ähnlichkeiten mit bei Schweinen vorkommenden Influenzaviren aufweist (deshalb wird häufig von „Schweinegrippe“ gesprochen). Mit H und N werden die beiden wichtigsten Eiweiße der Virushülle (Hämagglutinin und Neuraminidase) abgekürzt, die aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausprägungen nummeriert sind. Bei dem neuen Virus handelt es sich um ein verändertes H1N1-Virus. Der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim BMAS hat das neue Grippevirus in die Risikogruppe 2 eingestuft.

Bisher ruft die pandemische Influenza A/H1N1 überwiegend leichte Erkrankungen und vorwiegend in der jungen Bevölkerung hervor. Nach bisherigem Datenstand nehmen die Erkrankungsraten mit dem Alter ab.

Gleichwohl ist Aufmerksamkeit geboten und allgemein empfohlene, vorbeugende Hygienemaßnahmen sollten besonders beachtet werden.

Auf die weltweite Ausbreitung einer Infektion hat man sich in Deutschland in den vergangenen Jahren vorbereitet. Der von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitete Pandemieplan wurde vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht. Er enthält Maßnahmen, Aufgaben und Handlungsempfehlungen.

Entsprechend der Risikolage sind die zutreffenden Maßnahmen auszuwählen und durchzuführen.

Alltägliche Hygienemaßnahmen können dazu beitragen, sich vor einer Infektion wirksam zu schützen. Dies sind zum Beispiel

  • regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife
  • Menschenansammlungen meiden
  • engen Kontakt mit Kranken meiden
Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI) unter www.rki.de.

Gegen die Neue Grippe H1N1 wurden Impfstoffe entwickelt , die inzwischen in vielen Ländern der Welt eingesetzt wurden. Für die Impfung gegen die Neue Grippe hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut im Oktober 2009 eine Empfehlung ausgesprochen, die grundsätzlich für alle Personen gilt. Da der von Bund und Ländern beschaffte Impfstoff zunächst noch nicht für alle reichte, hatte die STIKO Personengruppen benannt, die vorrangig geimpft werden sollten. Aber jeder der geimpft werden will, kann auch geimpft werden. Generell ist die Impfung für jeden kostenfrei.

Gleichzeitig wird empfohlen, die Impfempfehlungen gegen die saisonale Grippe zu beachten.

Für die Organisation der Impfung gegen die Neue Grippe sind die Bundesländer zuständig. In einigen Ländern ist die Impfung durch Betriebsärzte möglich. Sprechen Sie bei Bedarf Ihre Betriebsärztin / Ihren Betriebsarzt an!

Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe siehe www.bundesgesundheitsministerium.de

Spezielle Medikamente zur Behandlung von Virusinfektionen wie die Neuraminidasehemmer Tamiflu ® und Relenza ® haben sich bisher bei dem neuen Virus als wirksam erwiesen (Quelle: RKI). Gegen Tamiflu ® resistente Virusvarianten sind bisher nur in Einzelfällen nachgewiesen worden. 

Die Symptome der Neuen Grippe ähneln der saisonalen humanen Influenza: Husten, rasch ansteigendes Fieber, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, des Weiteren auch Schnupfen, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden und Übelkeit. Das Robert Koch -Institut empfiehlt v.a. folgenden Personengruppen, bei einer akuten Atemwegserkrankung, bei der eine Neue Grippe zugrunde liegen könnte, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen:

  • Erkrankte, bei denen eine chronische Erkrankung vorliegt
  • Schwangeren
  • Kleinkinder, Babys
  • Über-60-Jährige
  • Personen, egal, welchen Alters oder mit welcher Grunderkrankung, mit schwerem Krankheitsgefühl oder -verlauf.

Auf dem Weg zur Praxis sollte enger Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden. Grundsätzlich sollten beim Husten oder Niesen Mund beziehungsweise Nase bedeckt sein. Es wird empfohlen in den Ärmel zu husten oder zu niesen. Es sollten Einmaltaschentücher verwendet werden, die nach Gebrauch sofort zu entsorgen sind.

Wenn Beschäftigte im Gesundheitswesen Patienten mit Neuer Grippe untersuchen, behandeln, pflegen oder versorgen, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Als wichtigste vorbeugende Schutzmaßnahme ist die Impfung zu empfehlen.

Mit Blick auf die Belange des Arbeitsschutzes werden im Beschluss 609 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS Schutzmaßnahmen beschrieben, die bei nicht impfpräventabler Influenza angewandt werden. Gegen die Neue Grippe kann inzwischen geimpft werden. Dennoch sollten die im Beschluss 609 beschriebenen Maßnahmen berücksichtigt werden, vor allem, wenn Beschäftigte nicht geimpft sind oder die Art des Erregers nicht ausreichend abgeschätzt werden kann.
Auf jeden Fall sind die Mindestmaßnahmen der TRBA 250 zu beachten.

Die Information bzw. Unterweisung des Personals erfolgt hinsichtlich der Übertragungswege und der zu beachtenden Schutzmaßnahmen, ggf. auch zur Schutzimpfung.

Medizinisches Personal:
Tragen von medizinischen Einmalhandschuhen und Händedesinfektion nach Ablegen der Handschuhe

Patienten:
Tragen eines Mund-Nasenschutzes; Hinweis auf Bedecken von Mund/Nase beim Niesen/Husten und auf Beachtung der Händehygiene

Tägliche Wischdesinfektion patientennaher Flächen
(z.B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe)

Für den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gilt folgende Empfehlung:

  • In der Schleuse bzw. im Patientenzimmer ist ein Schutzkittel (langärmelig, mit Rückenschluss, desinfizierbar und reinigbar) anzulegen und vor Verlassen des Zimmers dort zu belassen
  • Bei Gefahr  des Verspritzens von Körperflüssigkeiten, die Infektionserregern enthalten können ist eine Schutzbrille (mindestens Gestellbrille mit Seitenschutz) zu tragen. 
  • Bei Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten Hustenstößen ausgesetzt sein können, sind mindestens FFP2-Masken zu tragen.
  • Wird das Husten des Patienten provoziert (z.B. während einer Bronchoskopie, Intubation oder beim Absaugen) sind mindestens FFP3-Masken zu tragen.

Ansprechpartner

Dr. Annette Kolk
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Fachbereich 2: Chemische und Biologische Einwirkungen
Referat 2.4: Biologische Arbeitsstoffe
Telefon: +49 30 13001-3240

Dr. Jenny Teitzel
Hauptabteilung Prävention
Referat "Vorschriften und Regeln"
Telefon: +49 30 13001-4527

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