Beschäftigte, die bereits über eine abgeschlossene Grundausbildung bei einer freiwilligen Feuerwehr verfügen, können direkt als Brandschutzhelfer und -helferinnen eingesetzt werden. Voraussetzungen sind, dass die Grundausbildung eine praktische Feuerlöscherunterweisung beinhaltete und die Beschäftigten mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
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