Verabschiedung der Berliner Erklärung durch die Vertreter der Bangladeschischen Regierung zur Einführung eine Unfallversicherung im Rahmen eines Pilotprojektes.
Am 07.10.2019 haben 18 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Verbindungsstelle den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsinformationen mit ausländischen Partnerinstitutionen aufgenommen.
Eine Gruppe von 40 Beschäftigten der Südkoreanischen Unfallversicherung COMWEL hat im Juli 2019 einen einwöchigen Kurs im Case-Management am Campus Hennef der Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) absolviert.
Führungskräfte und Beschäftigte aus der Textil- und Lederindustrie in Bangladesch nahmen im Zeitraum 19. bis 23. August 2019 an einem Train-the-Trainer Seminar zum Beruflichen Eingliederungsmanagement (BEM) teil. Es ist Teil des Projektes ,,Unfallversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Textil- und Ledersektor“, welches die DGUV unterstützt durch die GIZ in Bangladesch durchführt.
Auf dem Campus Hennef der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) wurde am 2 Mai 2019 ein Vereinbarung zwischen der DGUV und COMWEL zum einwöchigen Fortbildungskurs der DGUV im Case Management unterzeichnet.
10 Jahre deutsch-indische Kooperation – davon profitieren alle Seiten. So lautete das Fazit von Prof. Dr. Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV zum Ende der Veranstaltung am 29. Januar 2019, auf der erfolgreiche Ansätze, Erfahrungen und Projekte der Zusammenarbeit der DGUV mit indischen Ministerien und Institutionen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten präsentiert und diskutiert wurden. Dabei zeigte sich: in beiden Ländern steht die Frage der sozialen Absicherung aller Beschäftigten sowie der Einfluss von Digitalisierung, Technisierung und Industrie 4.0 auf die Arbeitswelt hoch auf der Agenda.
Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich am 11.04.2019 auf eine flexible Verlängerung der Austrittsfrist bis zum 31.10.2019 verständigt. Damit ist ein ungeregelter Austritt zunächst abgewendet und das aktuelle Koordinierungsrecht gilt bis auf Weiteres fort.