Versicherungsschutz
Wer im UK nach britischem Recht beschäftigt ist und zeitlich befristet nach Deutschland entsendet wird, ist nicht nach deutschem Recht gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert. Ob ein Versicherungsschutz nach britischem Recht besteht, müssen Unternehmen mit den für sie zuständigen Stellen im UK klären.
Beitragspflicht
Britische Unternehmen, die ihre Beschäftigten zeitlich befristet nach Deutschland entsenden, müssen auch in Zukunft keinen Beitrag an die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Da der in der EU anerkannte Nachweis der Versicherung im Ausland (sog. Entsendebescheinigung) entfällt, sollten Unternehmen sich bei den für sie zuständigen Sozialversicherungsbehörden über die Möglichkeiten eines alternativen Nachweises informieren. Auch die deutschen Krankenkassen können Auskünfte zur Sozialversicherungspflicht in Deutschland geben.
Werden Beschäftigte angestellt mit dem Ziel, diese dauerhaft in Deutschland einzusetzen, so gilt wie bislang schon, dass für diese Beschäftigten Beiträge an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu zahlen sind. Nähere Informationen hierzu erteilen die zuständigen Einzugsstellen bei den Krankenkassen und die Verbindungsstelle Ausland der deutschen Krankenversicherung. Informationen für ausländischen Unternehmen zur Anmeldung bei einem deutschen Unfallversicherungsträger hält auch die DGUV bereit (siehe unten).
Arbeitsunfall während der Entsendung
Bislang übernimmt die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland die Kosten für Heilbehandlung und Reha von britischen Beschäftigten, wenn deren Arbeitgeber sie nach Deutschland entsandt hat und sie hier einen Arbeitsunfall erleiden. Die Verbindungsstelle stellt ihre Aufwendungen dann der Versicherung des Unternehmens im UK in Rechnung. Diese sog. Sachleistungsaushilfe ergibt sich aus dem europäischen Koordinierungsrecht und endet bei einem ungeregelten Austritt ersatzlos.
Bei Fragen zu den bisher im Wege der Sachleistungsaushilfe erbrachten Leistungen wenden Sie sich an den im Verhältnis zu UK zuständigen Standort der Verbindungsstelle Ausland der deutschen Unfallversicherung bei der Bezirksverwaltung der BG Verkehr in Duisburg (siehe unten).
Im Fall eines No-Deal-Brexit empfiehlt sich, das folgende Szenario bei Planungen zu bedenken: Geschieht während einer Entsendung ein Arbeitsunfall, so ist zu erwarten, dass die deutschen Leistungserbringer (zum Beispiel Krankenhäuser und Arztpraxen) den verunfallten Personen eine Rechnung für die Behandlung stellen werden, die diese dann direkt begleichen müssen. Britische Arbeitgeber, die Beschäftigte zeitlich befristet nach Deutschland entsenden wollen, sollten sich zum Vorgehen im Versicherungsfall bei ihrem Versicherer informieren.