Fällt eine meldende/abrechnende Stelle eines Unternehmens weg, hat diese den Lohnnachweis innerhalb von sechs Wochen nach dem Wegfall mit dem Meldegrund UV06 abzugeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Unternehmer/-innen ihre Steuerberatung wechseln. Auch dann, wenn es möglich ist, die Personaldaten von dem Entgeltabrechnungsprogramm der alten Steuerberatung auf das Entgeltabrechnungsprogramm der neuen Steuerberatung zu übertragen, ist zu beachten, dass sich die Betriebsnummer der abrechnenden Stelle (BBNRAS) ändert. Hat die alte Steuerberatung daher bereits vorab einen Stammdatenabruf für das betreffende Meldejahr durchgeführt, hat sie diesen zu stornieren.
Unabhängig davon, wann der Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV06 beim Unfallversicherungsträger eingeht, fließt er zum regulären Umlagezeitpunkt in die Beitragsberechnung ein. Das heißt, das Unternehmen erhält keinen vorgezogenen Beitragsbescheid.
Beispiel 1 (unterjähriger Wechsel der Steuerberatung):
Ein Beschäftigungsbetrieb wechselt unterjährig am 01.11.2024 von der Steuerberatung A zur Steuerberatung B. Die Steuerberatung A muss innerhalb von 6 Wochen einen Lohnnachweis mit dem Meldegrund UV06 (Beendigung einer meldenden Stelle) abgeben. Hierbei ist zu beachten, dass ein bereits getätigter Stammdatenabruf für das Meldejahr 2024 durch die Steuerberatung A zu stornieren ist. Die neue Steuerberatung B (mit der geänderten Betriebsnummer der abrechnenden Stelle (BBNRAS)) kann einen Stammdatenabruf tätigen und für den restlichen Zeitraum des Jahres (01.11. – 31.12.) einen Teillohnnachweis mit dem Meldegrund UV01 abgeben.
Beispiel 2 (Wechsel der Steuerberatung zum Jahreswechsel):
Die Steuerberatung A fragt für ein Unternehmen am 12.11.2023 die Stammdaten bei der Unfallversicherung für das Meldejahr 2024 ab. Ein Lohnnachweis für das Meldejahr 2024 wurde durch die Steuerberatung A nicht eingereicht. Das Unternehmen wechselt zum 01.01.2024 von der Steuerberatung A zur Steuerberatung B. Da das Mandat für die Steuerberatung A am 31.12.2023 endet, ist der Lohnnachweis für das Meldejahr 2024 mit dem Meldegrund UV06 (Beendigung einer meldenden Stelle) von der abgebenden Steuerberatung A zu übermitteln und der bereits übermittelte Stammdatenabruf für das Meldejahr 2024 für das Unternehmen durch die Steuerberatung A zu stornieren. Die Steuerberatung B hat für das übernommene Mandat einen initialen Stammdatenabruf für das Meldejahr 2024 an die Unfallversicherung zu übermitteln.