Ansprechpartner zum UV-Meldeverfahren

Berufsgenossenschaften

Den Schwerpunkt der gesetzlichen Unfallversicherung bilden die neun nach Branchen gegliederten gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sie sind zuständige Unfallversicherungsträger für die gewerbliche Wirtschaft mit Ausnahme der Landwirtschaft.

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand setzt sich aus bundesweit zuständigen Unfallkassen, solchen im Landesbereich, Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Feuerwehr-Unfallkassen zusammen.

Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände betreuen öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen, Behörden, landeseigene Unternehmen) und Privathaushalte (Unfallkassen).