Präventionsleistungen

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Die strategische Zielsetzung der Präventionsleistungen der Unfallversicherungsträger (UV-Träger) ist die nachhaltige Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten (BK) und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln („Vision Zero“). Dieser gesetzliche Auftrag basiert auf den §§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII.

Um dieses Ziel zu erreichen, können die UV-Träger eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen einsetzen. Ein zentrales Ziel ist dabei die Förderung einer guten Präventionskultur. Der folgende Katalog listet zehn wesentliche Präventionsleistungen, die die Unfallversicherungsträger anbieten:

  • Anreizsysteme
  • Beratung (auf Anforderung)
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
  • Ermittlung
  • Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
  • Information, Kommunikation und Präventionskampagnen
  • Prüfung und Zertifizierung
  • Qualifizierung
  • Überwachung, einschließlich anlassbezogene Beratung
  • Vorschriften- und Regelwerk

Unterstützungsprozesse

Die Präventionsleistungen werden durch verschiedene Unterstützungsprozesse begleitet. Ein Beispiel ist das Betriebsstättenverzeichnis (BSV), das für Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzverwaltungen einen wichtigen Schritt im Rahmen der Digitalisierung darstellt. Der BSV-Identifikator kann als Referenz für digitale Vernetzungen genutzt werden, um schnelle und effiziente Prozesse für Unternehmen und Versicherte zu schaffen.

Die Präventionssteuerung umfasst die gezielte und effektive Nutzung der Präventionsressourcen der UV-Träger, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Die Steuerung basiert auf Gefährdungsanalysen und berücksichtigt auch übergreifende Präventionsschwerpunkte. Diese werden aus DGUV-Statistiken und Studien abgeleitet und dienen als Grundlage für die Präventionsarbeit der Träger.