Achtung Betrug! Gesetzliche Unfallversicherung warnt vor gefälschten Rechnungen zu „DGUV-Präventionsmodul“

Folgende Hinweise können helfen, Betrugsversuche zu erkennen

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen warnen weiterhin vor Betrugsversuchen mit gefälschten Rechnungen zu einem so genannten „DGUV-Präventionsmodul“ oder einer „Pauschale für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift“ sowie „Teilnahme am Programm Gesunder Arbeitsplatz 2024“. Darauf weist ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Unternehmen und Einrichtungen, die eine entsprechende Nachricht per Mail oder auf dem Postweg erhalten, sollten darauf nicht antworten und nicht bezahlen. Diese Schreiben sind nicht echt und stammen weder von der DGUV noch von einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse noch von dem Gerichtsvollzieher, der im Schreiben genannt wird.

Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden bereits über den Betrugsversuch informiert. Die betrügerischen Schreiben müssen nicht an die DGUV weitergeleitet werden, da bereits zahlreiche Beispiele vorliegen. Es wird empfohlen, Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten.

Folgende Hinweise können grundsätzlich helfen, mögliche Betrugsversuche, wie die Rechnungen zu einem angeblichen DGUV Präventionsmodul, zu erkennen:

  • Generell verschicken Berufsgenossenschaften und Unfallkassen keine Rechnungen oder Beitragsbescheide per Mail. Diese werden entweder postalisch verschickt oder über Extranet-Anwendungen und Kundenportale zur Verfügung gestellt. Die DGUV als Verband verschickt selbst weder Beitragsbescheide noch Rechnungen an Unternehmen.
  • Passt der Unfallversicherungsträger? Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen organisiert, die Unfallkassen nach Regionen. Wenn beispielsweise eine KFZ-Werkstatt Rechnungen erhält, die angeblich von der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kommen, ist das ein Zeichen für erhöhte Wachsamkeit. Eine Übersicht der Unfallversicherungsträger findet sich hier: DGUV: Mitglieder
  • Prüfen Sie die IBAN. Beginnt diese nicht mit „DE“, handelt es sich um ein Konto im Ausland. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wickeln ihren Zahlungsverkehr nur über inländische Konten ab.
  • Prüfen Sie gegebenenfalls die im Schreiben angegebenen Internetadressen und Telefonnummern. Stimmen diese nicht mit den Kontaktdaten Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse überein, kann das ein Hinweis sein. Die derzeit kursierenden Mails stammen beispielsweise von Domains wie „dguv-zentralstelle.de“ oder „bgn-forderungen.de“, was nahe an tatsächlich existierenden Mailserver-Namen ist, aber keine von der DGUV oder der BGN genutzten Domains sind.

Generell gilt: Wenn Ihnen ein Schreiben – insbesondere eine Rechnung – merkwürdig und nicht plausibel erscheint, recherchieren Sie im Netz zu eventuellen Warnungen oder wenden Sie sich direkt an Ihren Unfallversicherungsträger über eine Telefonnummer, die auf dessen Internetauftritt angegeben ist (Telefonnummern in entsprechenden Mails leiten im Zweifelsfall auf die Betrüger um).

Über gegebenenfalls im Netz kursierende Falschinformationen oder Betrugsversuche informieren unter anderem die Industrie- und Handelskammern, Berufsverbände und Verbraucherzentralen. Auch die SCHUFA warnt auf ihrer Website vor aktuellen Betrugsversuchen.

Kontakt

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