Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland

Europafahnen wehen vor einem Gebäude

Bild: © Sergii Figurnyi, Fotolia

Internationale Verträge über Soziale Sicherheit benennen für jeden Staat und Sozialversicherungszweig eine Verbindungsstelle. Die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland (DVUA) bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) übernimmt für den Bereich der Unfallversicherung die Aufgaben der Verbindungsstelle sowie die Aufgaben des Trägers des Wohn- und Aufenthaltsorts nach dem über- und zwischenstaatlichem Recht.

Aufgaben der Verbindungsstelle

Die Verbindungsstelle unterstützt versicherte Personen, Unternehmen, Träger der Unfallversicherung und andere Stellen bei der Umsetzung der internationalen Verträge. Daneben hat die DGUV sicherzustellen, dass alle in EU, EWR-Staaten, Schweiz und das Vereinigte Königreich sowie in Abkommensstaaten versicherten Personen im Fall von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und Aufenthalt in Deutschland die notwendige medizinische Versorgung erhalten (sogenannte Sachleistungsaushilfe).

Soweit es das vertragslose Ausland anbelangt (Staaten, für die das EU-Recht über soziale Sicherheit nicht gilt und mit denen Deutschland keine bilateralen Abkommen über soziale Sicherheit unterhält) hat die DGUV keine unmittelbare Zuständigkeit. Sie bietet jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten Auskunft und Beratung an.


Kontakt:

Verbindungsstelle, koordinierendes über- und zwischenstaatliches Recht

Tel: +49 30 13001-1611 oder -1612