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Medizinische Gutachten spielen eine zentrale Rolle bei der Feststellung von Berufskrankheiten (BK). Sie liefern den Unfallversicherungsträgern eine fachlich fundierte und objektive Einschätzung, ob ein Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Erkrankung vorliegt. In den "Allgemeinen Empfehlungen zur Begutachtung von Berufskrankheiten" werden die organisatorischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen sowie die Qualitätsstandards für die Begutachtung beschrieben.
Für besonders häufig vorkommende Berufskrankheiten gibt der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sogenannte Begutachtungsempfehlungen heraus. Diese Empfehlungen enthalten sowohl rechtliche als auch praktische Hinweise zur Durchführung der Begutachtung. Auf der Grundlage gesicherten und aktuellen Expertenwissens gewährleisten sie Ergebnisqualität und Gleichbehandlung der Versicherten. Sie sind von der gesetzlichen Unfallversicherung mit den jeweiligen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet worden.
Im Rahmen der Begutachtung stellen Gutachterinnen und Gutachter zunächst fest, ob aus medizinischer Sicht das Vorliegen einer Berufskrankheit bejaht werden kann. Ist dies der Fall, sprechen sie auch eine Empfehlung dazu aus, ob und ggf. in welchem Ausmaß die Folgen der Berufskrankheit zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) geführt haben.
Neben den relevanten medizinischen Aspekten von Berufskrankheiten enthalten die Begutachtungsempfehlungen auch Hinweise zu der Art und der Ermittlung der für die jeweilige Berufskrankheit relevanten schädigenden Einwirkungen (z. B. Asbest, Lärm, etc.)
Die Empfehlungen werden regelmäßig überarbeitet und damit an den jeweils aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst.
Begutachtungsempfehlungen gibt es derzeit zu folgenden Berufskrankheiten:
Allgemeine Hintergrundinformationen bieten die folgenden Schriften:
Das Online-Suchportal der Landesverbände enthält eine Übersicht der medizinischen Sachverständigen, die Gutachten in Berufskrankheitenverfahren fertigen.
Die entsprechenden fachspezifischen Anforderungen an die medizinischen Sachverständigen zur Aufnahme in dieses Online-Suchportal der Landesverbände sind auf der Internetseite der Landesverbände hinterlegt.