Die Stärkung der sozialen Komponente der Europäischen Union – das ist das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte. Nach einem umfangreichen Konsultationsprozess im Jahre 2016, an dem sich auch die DGUV beteiligt hat wurde die im April 2017 von der Kommission präsentierte Empfehlung für eine soziale Säule nun am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der EU in Form einer interinstitutionellen Proklamation im Rahmen des Sozialen Gipfels für Faire Arbeitsplätze und Wachstum (PDF, 345 KB) in Göteborg nach einigen kleineren Änderungen unterschrieben.
Die Proklamation enthält 20 Kernaussagen zu sozialen Rechten. Die drei Kernthemen, um die die 20 Aussagen organisiert sind, sind I. Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt, II. faire Arbeitsbedingungen und III. soziale Sicherheit und Inklusion. Einige dieser Kernaussagen sind für die gesetzliche Unfallversicherung von besonderer Bedeutung. So weist die Säule auf die Bedeutung von Bildung einschließlich beruflicher Bildung und lebenslangem Lernen hin. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die DGUV bieten insbesondere im Bereich der Prävention ein umfangreiches Trainings- und Ausbildungsangebot an. Ferner ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein hohes Sicherheits- und Gesundheitsschutzniveau in der Säule verankert (Grundsatz 10).
Die gesetzliche Unfallversicherung mit ihrem Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten, trägt durch vielfältige Präventionsmaßnahmen hierzu bei. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie unter vergleichbaren Bedingungen Selbständige sollen zudem ein Recht auf angemessenen Sozialschutz haben (Grundsatz 12). Beschäftige sind gesetzlich unfallversichert, ebenso wie bestimmte Gruppen Selbständiger, zudem können Selbständige sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und medizinischen Behandlung (Grundsatz 16) kommt die gesetzliche Unfallversicherung mit ihrem umfassenden Heilbehandlungs- und Rehabilitationsauftrag nach. Auch ist es erklärtes Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung, es Menschen mit Behinderungen durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen etwa nach einem Arbeitsunfall wieder am Arbeitsmarkt sowie am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben (Grundsatz 17).
Obwohl die in der Säule beschriebenen Grundsätze zunächst wie verbindliche Rechte aufgefasst werden könnten, handelt es sich dabei lediglich um eine Empfehlung für die Mitgliedsstaaten. Dies ist – auf Nachfrage einiger Mitgliedsstaaten – nun noch einmal ausdrücklich in der Präambel der Proklamation klargestellt. Inwiefern die unverbindliche Rolle der Sozialen Säule sich in Zukunft verändern wird, ist noch unklar. Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) merkt in einem Beitrag auf ihrer Webseite hierzu an, dass ähnliche Empfehlungen in der Vergangenheit bereits vom Europäischen Gerichthof zur Auslegung allgemeiner Grundsätze des Unionsrechts herangezogen wurden.