01.04.2025
Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten. (Foto: DC Studio - stock.adobe.com)
Ende 2024 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen neuen Mustertext der DGUV Vorschrift 2 beschlossen. Die Unfallverhütungsvorschrift dient dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zu organisieren. Die Unfallversicherungsträger setzen die Vorschrift jetzt sukzessive in Kraft. Den Anfang macht die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) am 1. April 2025. Die Änderungen sollen die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar machen. Sie umfassen unter anderem:
“All diese Änderungen ermöglichen es den Betrieben und Einrichtungen, Sicherheit und Gesundheit zukünftig noch besser in die betriebliche Praxis zu integrieren. So holen sie das Beste aus dem fachkundigen Rat von Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit heraus”, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. “Außerdem unterstützen die Anpassungen die Unternehmensführungen, bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.”
Der neue Mustertext der DGUV Vorschrift 2 steht hier zum Download (PDF, 664 kB, nicht barrierefrei) bereit. Die trägerspezifischen Fassungen können nach Inkraftsetzung bei den Unfallversicherungsträgern bezogen werden. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Bildungseinrichtungen bei ihrer Umsetzung.
Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 und damit verbundenen Handlungshilfen gibt es hier.
DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414
presse@dguv.de
Sie wollen regelmäßig Pressemitteilungen der DGUV erhalten? Dann können Sie sie hier abonnieren.