Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 tritt schrittweise in Kraft

01.04.2025

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Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten. (Foto: DC Studio - stock.adobe.com)

Ende 2024 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen neuen Mustertext der DGUV Vorschrift 2 beschlossen. Die Unfallverhütungsvorschrift dient dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zu organisieren. Die Unfallversicherungsträger setzen die Vorschrift jetzt sukzessive in Kraft. Den Anfang macht die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) am 1. April 2025. Die Änderungen sollen die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar machen. Sie umfassen unter anderem:

  • Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten. Im Vorfeld müssen sie sich allerdings einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen, zum Beispiel durch eine Begehung.
  • Absolventinnen und Absolventen aus weiteren Fachgebieten dürfen sich als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifizieren und anschließend bestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Fachleute aus den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie. Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Fachkräfte also zielgerichteter je nach Anforderungen der Branche aussuchen.
  • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) betreuen lassen. Früher stand dieses Angebot nur Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten offen.
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in ihrem jährlichen Bericht absolvierte Fortbildungen nachweisen. Diese Neuerung gibt Unternehmen eine weitere Möglichkeit, die Qualität der angebotenen Dienstleistung einzuschätzen.
  • Betriebe werden – abhängig von den Gefährdungen ihrer Branche – bestimmten Betreuungsgruppen zugeordnet. Die Zuordnung wurde überarbeitet und ist für Unternehmensführungen nun leichter auffindbar.
  • Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes werden klarer definiert und in einer neuen DGUV-Regel 100-002 (PDF, 1,1 MB, nicht barrierefrei) erläutert. Sie enthält auch praxisnahe Umsetzungsbeispiele, die die Anforderungen an den Einsatz von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie von Fachkräften für Arbeitssicherheit konkretisieren.

“All diese Änderungen ermöglichen es den Betrieben und Einrichtungen, Sicherheit und Gesundheit zukünftig noch besser in die betriebliche Praxis zu integrieren. So holen sie das Beste aus dem fachkundigen Rat von Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit heraus”, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. “Außerdem unterstützen die Anpassungen die Unternehmensführungen, bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.”

Der neue Mustertext der DGUV Vorschrift 2 steht hier zum Download (PDF, 664 kB, nicht barrierefrei) bereit. Die trägerspezifischen Fassungen können nach Inkraftsetzung bei den Unfallversicherungsträgern bezogen werden. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Bildungseinrichtungen bei ihrer Umsetzung.

Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 und damit verbundenen Handlungshilfen gibt es hier.

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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