Start der Personenzertifizierung "Prüfsachverständige für Krane"

09.04.2025

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Die Zertifizierung für Sachverständige für Krane wird von der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle im Fachbereich Holz und Metall angeboten. (Foto: Michael Rosskothen - stock.adobe.com)

Unternehmen, die Krane betreiben, müssen diese vor der ersten Inbetriebnahme und je nach Kranart regelmäßig von Sachverständigen prüfen lassen. Die notwendige Zertifizierung für Sachverständige wird seit kurzem von der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle im Fachbereich Holz und Metall angeboten. DGUV Test ist damit deutschlandweit die erste akkreditierte Personenzertifizierungsstelle für Prüfsachverständige Krane gemäß DIN EN ISO/IEC 17024. Die Akkreditierung erfolgte durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).

"Mit Auswahl eines oder einer zertifizierten Prüfsachverständigen für Krane kann der Kranbetreiber beziehungsweise die Kranbetreiberin davon ausgehen, dass die Person alle Kompetenzanforderungen erfüllt, um die sachgerechte Prüfung vorzunehmen", sagt Dr. Björn Otte, Leiter der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz und Metall, die bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) angesiedelt ist. "Nach dem Ablegen einer schriftlichen Prüfung bei der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz und Metall erhalten Sachverständige ein offizielles Zertifikat, mit dem sie ihre Befähigung gegenüber den Betrieben nachweisen können."

Bislang wurden Sachverständige für die Prüfung von Kranen auf Grundlage der DGUV Vorschrift 52/53 "Krane" in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 309-005 im Auftrag aller Unfallversicherungsträger von der BGHM nach Prüfung ihrer Qualifikationen ermächtigt. Durch die geplante Außerkraftsetzung der Vorschrift entfällt in den nächsten Jahren die Grundlage zur Ermächtigung neuer Sachverständiger. Die durch die akkreditierte Stelle durchgeführte Personenzertifizierung löst das Ermächtigungsverfahren nun ab.

Gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeiten von Prüfsachverständigen für Krane ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" (TRBS 1203) konkretisiert die Anforderungen an die Sachverständigen. In Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 309-005 stellt sie auch für Ermächtigte nach DGUV Vorschrift 52/53 die Vermutung auf, dass die Anforderungen erfüllt sind. Aufgrund der aktuellen Beibehaltung der Weiterbildungsveranstaltungen nach DGUV Grundsatz 309-005 bleibt daher vorrübergehend der Status der bisher ermächtigten Kransachverständigen erhalten.

Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz und Metall führt eine Prüfsachverständigenliste, die fortlaufend aktualisiert wird. Aus dieser können Betreibende von Kranen für ihren Betrieb Prüfsachverständige auswählen. Die vorgeschriebene regelmäßige Rezertifizierung stellt sicher, dass Kransachverständige stets auf dem neuesten Stand der Technik sind. 

"Unfälle durch herabfallende Lasten oder versagende Krane verlaufen in der Regel tödlich oder schwer. Ziel der Unfallversicherungsträger ist es daher, jederzeit sichere Krane in den Mitgliedsbetrieben zu haben. Dazu werden hochqualifizierte Kransachverständige und eine einfache, rechtssichere Auswahlmöglichkeit für die Unternehmen benötigt", sagt Uwe Streb, Leiter des Sachgebiets Krane und Hebetechnik im Fachbereich Holz und Metall der DGUV.

Wer sich als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige von Kranen zertifizieren lassen möchte, kann ab sofort einen Antrag bei der Prüf- und Zertifizierungsstelle über die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle im Fachbereich Holz und Metall stellen.

Weitergehende Informationen zum Ablauf des Zertifizierungsverfahrens enthält der  Prüfgrundsatz GS-HM-41 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Prüfsachverständigen für Krane" (PDF, 416 kB, nicht barrierefrei) .

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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