Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)

Eine der wichtigsten Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit ist die Beurteilung der Arbeits- sowie der Lern- und Studienbedingungen und wird "Gefährdungsbeurteilung" genannt.

Welche Ziele werden mit einer Gefährdungsbeurteilung verfolgt?

Ein Ziel ist es, für jeden Arbeits-, Lern- und Studienplatz mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Lernenden in der beruflichen Bildung sowie Studierenden festzustellen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen festzulegen. Dazu müssen sowohl die körperlichen als auch die psychischen Belastungen der genannten Personengruppen beurteilt werden. Es gilt: Gefahren müssen immer direkt an der Quelle beseitigt oder vermindert werden. Wo dies nicht vollständig möglich ist, müssen Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip ergriffen werden. Das heißt, es müssen zuerst technische (T), dann organisatorische (O) und erst zuletzt personenbezogene (P) Maßnahmen festgelegt und durchgeführt werden. Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dient nicht nur der Nachweispflicht, sondern schafft auch eine zuverlässige Übersicht der Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in der Bildungseinrichtung. So lassen sich auch Entwicklungen nachvollziehen und Erfolge aufzeigen. Die Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Organisationsentwicklung soll letztlich auch zu einer Verbesserung der Bildungsqualität führen.

Was ist bei der Ermittlung von Gefährdungen zu beachten?

Die Gefährdungen sind zum einen tätigkeitsbezogen, zum anderen mit Blick auf die jeweilige Zielgruppe zu beurteilen. Sie müssen für die dort tätigen Erwachsenen ebenso wie für die betreuten Kinder und Jugendlichen durchgeführt werden, denn es macht beispielweise einen Unterschied, ob Kinder oder Fachkräfte ein technisches Gerät verwenden. Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, zum Beispiel für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter, insbesondere im Hinblick auf schwere körperliche Arbeiten sowie den Umgang mit Gefahr- und Biostoffen sind zu beachten.

Dabei müssen die Leitungen der Einrichtungen eng mit ihrem Einrichtungsträger zusammenarbeiten.

Wie sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung haben sich folgende sieben Prozessschritte bewährt:

  1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermitteln der Gefährdungen
  3. Beurteilen der Gefährdungen
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Auf den Seiten der einzelnen Sachgebiete finden Sie konkretere Informationen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in den verschiedenen Bildungseinrichtungen.

Sachgebiet "Hochschulen, Forschungseinrichtungen"