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Mann mit Helm

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Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung - neben der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das Besondere: Im Gegensatz zu den anderen vier Sozialversicherungen zahlen nur Arbeitgebende Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung - denn sie erhalten im Gegenzug auch eine Haftungsablösung, die sie vor Schadenersatzklagen von Verunfallten schützt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, sind aber automatisch gesetzlich unfallversichert. Zudem sind auch Schülerinnen, Schüler, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Haushaltshilfen und viele ehrenamtlich Tätige gesetzlich unfallversichert: insgesamt rund 76 Millionen Menschen in Deutschland.

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kümmern sich um die Menschen, die

  • einen Arbeitsunfall,
  • einen Wegeunfall,
  • einen Schul-, Hochschul- oder Kitaunfall oder
  • eine Berufskrankheit
erleiden. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verfügen über umfassende Kompetenzen in der medizinischen, beruflichen und gesellschaftlichen Rehabilitation.

Während die Berufsgenossenschaften für die Betriebe in der gewerblichen Wirtschaft zuständig sind, versichern die Unfallkassen Unternehmen des Bundes, der Länder oder Gemeinden sowie private Betriebe, an denen die öffentliche Hand die Mehrheit hat. Zudem übernehmen sie die Schüler-Unfallversicherung.

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist der gemeinsame Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Er vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.