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Ihre Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Beiträge erscheinen vielen Betrieben als eine Belastung. Wer aber einmal die Hilfe seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Anspruch genommen hat, weiß was er dafür bekommt. Und dies gilt auf vielen Gebieten: ob im Falle eines Arbeitsunfall, bei Fragen zu Arbeitsschutzmaßnahmen oder sonstigem Beratungsbedarf. Denn wir verstehen uns als Partner unserer Mitglieder!
Vor allem aber: Mit den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Ihrer Mitarbeiter von der Haftung befreit. Dabei können Sie mit einem kalkulierbaren finanziellen Posten rechnen: Seit Jahrzehnten ist der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Unfallversicherung stabil. Daran arbeiten wir - Tag für Tag.

Beitragssatz

Wie bei den anderen Sozialversicherungen ist die Beitragshöhe auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung von der Lohnsumme Ihrer Mitarbeiter (Löhne und Gehälter) und den Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherung abhängig. Dabei machen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen keine Gewinne und legen nur die tatsächlich entstandenen Kosten um. Zusätzlich spielt auch das Unfallrisiko im jeweiligen Gewerbe eine Rolle - ausgedrückt durch die Gefahrklasse. So ist natürlich ein Büroarbeitsplatz weniger risikoträchtig als die Arbeit auf einer Baustelle.
Der Beitragsfuß wird abhängig von dem jeweiligen Finanzbedarf der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in einem Jahr berechnet und ist für alle versicherten Unternehmen des Trägers gleich, wird jedoch jedes Jahr von der Unfallversicherung neu festgelegt.

Der individuelle Beitrag wird nach der folgenden Formel berechnet:
Beitrag = (Lohnsumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 1000

Seit 2013 liegt der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Unfallversicherung deutlich unter 1,3 Prozent. Dabei bestimmen Sie durch Arbeitsschutzmaßnahmen selbst die Entwicklung der Beiträge mit. Denn weniger Unfälle und Erkrankungen senken die Kosten für Rehabilitation und Renten - und damit auch Ihre Beiträge. Schon eine individuelle Senkung der Arbeitsunfallzahlen in Ihrem Betrieb kann sich mit Beitragsnachlässen oder gestaffelten Prämien auszahlen. Eine wirksame Prävention rechnet sich also!