Auch als verantwortungsvoller Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiter nicht immer vor Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten schützen. Doch was sind die Folgen?
Als Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie rundum geschützt. Denn der für Sie zuständige Träger - Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse - kümmert sich um alle Maßnahmen zur Heilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung des verletzten oder erkrankten Mitarbeiters. Gemeinsam mit Ihnen wird unter Umständen auch nach einer Lösung gesucht, um mittels einer erfolgreichen beruflichen und sozialen Reintegration wertvolle Mitarbeiter zu erhalten und neue Perspektiven im Betrieb zu eröffnen.
Wiegt der Fall so schwer, dass Ihr Mitarbeiter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sorgen wir für eine Umschulung und / oder bei dauerhaften Schäden für eine Rente.
Und der Schadensersatz? In den USA und vielen anderen Staaten sind Firmenpleiten wegen Schadensersatzklagen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten keine Seltenheit. Asbest ist hier ein bekanntes Beispiel. Anders in Deutschland: Hier übernehmen wir - Ihre Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - die Haftung und geben Ihnen als Arbeitgeber so Planungssicherheit für Ihr Unternehmen. Gleichzeitig wird der Betriebsfrieden erhalten, denn auch Klagen unter den Beschäftigten sind so ausgeschlossen.
Und wir bieten noch mehr: Mit einem umfassenden und branchenspezifischen Präventionsangebot unterstützen wir Sie dabei, dass es in Ihrem Unternehmen zu so wenig Unfällen und Berufskrankheiten wie möglich kommt. So gehen Sie nicht nur mit bestem Beispiel voran, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung schon seit vielen Jahren stabil bleiben. Denn Sicherheit zahlt sich aus.
Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nur die echten entstandenen Kosten entsprechend dem Risiko umverteilt. Denn als gesetzliche Unfallversicherung machen wir keine Gewinne - ganz im Gegensatz zu privaten Versicherungen.
Der beste Schutz steht nicht nur exklusiv für Ihre Beschäftigten bereit, auch Sie als Unternehmer oder Unternehmerin können jederzeit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Wenn Sie nicht bereits durch Gesetz oder Satzung geschützt sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach der Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.