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Stichwort: Lieber privat?

Kann ein staatliches Monopol kostengünstiger sein als ein privat geführtes Unternehmen? Im Falle der gesetzlichen Unfallversicherung ist es eindeutig: es kann!

Sinkende Kosten sind für Unternehmer mit privat geführten Unfallversicherungen jedenfalls nicht zu erwarten. Dafür sprechen internationale Erfahrungen: Bei gleichen Leistungen wird es mit privaten nicht billiger. Denn diese müssen anders als die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Gewinn erzielen und haben zum Beispiel Mehrkosten für Marketing, Akquisition und Vertrieb. Zudem sind sie insbesondere an "guten" Risiken wie zum Beispiel Büroarbeiten interessiert. Bei allen gefährlichen Arbeiten, von Bauberufen über die Metallverarbeitung bis zu vielen Servicebereichen wäre eine teils drastische Erhöhung der Beiträge zu erwarten. In den ansonsten privaten Systemen anderer Länder werden einige Berufe daher immer noch durch öffentlich-rechtliche Träger versichert, weil sie kein privates Versicherungsunternehmen schützen will.

Berufskrankheiten: Von Latenzzeiten und Altlasten

Zudem lehnen die meisten Privaten die Versicherung der erheblich teureren Berufskrankheiten ab. Das Risiko ist zu hoch, der zu erzielende Profit zu gering. Welche Versicherung etwa übernimmt Berufskrankheiten, die aufgrund der Latenzzeit in der Vergangenheit entstanden sind, aber erst in der Zukunft zum Vorschein treten? Wer versichert künftige Erkrankungen, die erst dann eintreten, wenn es den privaten Versicherer nicht mehr gibt? Wer versichert einen Arbeitnehmer, der sich eine Berufskrankheit bei unterschiedlichen Unternehmen zugezogen haben könnte?

Berufskrankheiten werden daher auch in den privaten Systemen in Portugal, Belgien und Dänemark von öffentlichen Trägern versichert. Mit der Folge, dass der Unternehmer neben der Prämie an den Privatversicherer auch eine an den öffentlichen Berufskrankheitenfonds zu zahlen hat. So müssten Sie als Unternehmer oder Unternehmerin nach einer Privatisierung der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland Beiträge an mindestens vier Stellen abführen, um das gleiche Angebot an Leistungen zu erhalten: an seine neue private Unfallversicherung für Arbeitsunfälle, an einen Fonds, um die Kosten für neu entstehende Berufskrankheiten zu decken, an einen weiteren Fonds, um die Altlasten abzuzahlen und an einen privaten Präventionsdienst.

Ein Wort zu Verwaltungskosten

Knapp die Hälfte aller Ausgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind vom Gesetzgeber festgelegte Renten, deren Höhe sie nicht beeinflussen können. Die Verwaltungskosten sind dagegen nur ein vergleichsweise kleiner Kostenfaktor von etwa zehn Prozent. Vergleiche zeigen: bereits heute beträgt der Anteil der Verwaltungskosten bei der privaten Unfallversicherung (für Freizeitunfälle) etwa 20 Prozent, der Anteil der Leistungen hingegen nur 50 bis 60 Prozent. Auch die private Krankenversicherung hat doppelt so hohe Verwaltungskosten wie die gesetzliche.