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In der Kita, Schule, Uni

kleiner Junge an Strichleiter

Beruhigend für Sie als Eltern: Während Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung oder eine Schule besucht, aber auch auf dem Hin- und Rückweg, ist es gesetzlich unfallversichert. Das heißt: Kinder genießen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - von der Prävention über die Entschädigung bis hin zur Rehabilitation. Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung erhalten die versicherten Kinder eine umfassende medizinische Versorgung und falls nötig auch eine Rehabilitation oder Rente. Ihr Kind ist also rundum abgesichert!

Die Schüler-Unfallversicherung

In der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung sind bundesweit alle Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studierende versichert. Im Jahr 2011 waren das rund 17,1 Millionen Personen.

Versichert sind die Kinder:

  • während des Besuchs der Krippe, des Horts, der Kindertagesstätte (Kita) oder des Kindergartens, der Schule oder Universität
  • auf Ausflügen und Besichtigungen, bei Feiern, die von der Einrichtung organisiert sind
  • auf den direkten Wegen zwischen der Wohnung und der Einrichtung oder dem Ort, an dem eine Veranstaltung der Einrichtung stattfindet. Welches Verkehrsmittel für den Weg genutzt wird, ist dabei unerheblich. Auch die Frage, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat, berührt den Unfallversicherungsschutz nicht.

Nicht versichert sind die Kinder:

  • in Frühförderstellen und Förderstellen
  • in Kinder- und Wohnpflegeheimen

Beiträge fallen für Sie übrigens nicht an. Die Beiträge zur Schüler-Unfallversicherung werden von den Städten, Gemeinden und Ländern getragen.

Wir machen das.
Ihre Berufsgenossenschaften und Unfallkassen