Beruhigend für Sie als Eltern: Während Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung oder eine Schule besucht, aber auch auf dem Hin- und Rückweg, ist es gesetzlich unfallversichert. Das heißt: Kinder genießen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - von der Prävention über die Entschädigung bis hin zur Rehabilitation. Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung erhalten die versicherten Kinder eine umfassende medizinische Versorgung und falls nötig auch eine Rehabilitation oder Rente. Ihr Kind ist also rundum abgesichert!
In der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung sind bundesweit alle Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studierende versichert. Im Jahr 2011 waren das rund 17,1 Millionen Personen.
Versichert sind die Kinder:
Nicht versichert sind die Kinder:
Beiträge fallen für Sie übrigens nicht an. Die Beiträge zur Schüler-Unfallversicherung werden von den Städten, Gemeinden und Ländern getragen.
Wir machen das.
Ihre Berufsgenossenschaften und Unfallkassen