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Unfallversichert im Ehrenamt

Bild Ehrenamt

Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer oder kommunaler Mandatsträger: Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Sie helfen anderen oder der Umwelt - unentgeltlich und ohne eigenen Vorteil. Doch wie im Berufsleben können sich auch bei Ausübung eines Ehrenamtes Unfälle ereignen oder eine Krankheit die Folge sein. Doch im Fall des Falles sind Sie abgesichert!

Weil Sie im Interesse der Allgemeinheit aktiv werden, genießen Sie wie Arbeitnehmer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit wird der Dienst an der Gesellschaft sicher - denn die umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung kommen allen zugute, die diesen leisten. Zuständig sind hier die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, die sich um Prävention, Entschädigung und Rehabilitation kümmern. Versichert sind seit dem 1. Januar 2005 auch Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied. Dies ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass viele Kommunen verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen.

Beiträge fallen dabei für Sie nicht an: Für den Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeiten werden die Beiträge entweder von den jeweiligen Trägerorganisationen geleistet werden bzw. die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln oder dem allgemeinen Beitragsaufkommen.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz: die ehrenamtliche Tätigkeit muss im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgen, unentgeltlich sein, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt werden.

Gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen können sich freiwillig versichern. Zuständig hierfür ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.