Strahlung

Zwei Männer beim Schweißen

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Schweißarbeiten sind mit Strahlungsemission verbunden: Sowohl optische Strahlung als auch elektromagnetische Felder können Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährden.
Bild: IFA

Der Begriff "Strahlung" ist bei vielen negativ besetzt: Man kennt die Gefahren radioaktiver Strahlung und sorgt sich um etwaige "Handy-Strahlung". In der Physik ist "Strahlung" wesentlich allgemeiner eine Art der Energieausbreitung in Form elektromagnetischer Wellen unterschiedlichster Wellenlänge. Sie umfasst also so verschiedene Strahlungsarten wie Radiowellen, sichtbares Licht und harte Röntgenstrahlung.

Insgesamt kann man Strahlung in zwei große Gruppen unterteilen: ionisierende Strahlung sowie nicht-ionisierende Strahlung. Diese Einteilung beruht auf der Fähigkeit der Strahlung, Atome oder Moleküle zu ionisieren, sprich, ein Elektron aus ihnen herauszulösen.

Die nicht-ionisierende Strahlung (NIR) lässt sich weiter unterteilen in die Optische Strahlung (OS) und die Elektromagnetischen Felder (EMF). Ihre Wirkungen auf den Menschen umfassen sowohl erwünschte als auch unerwünschte Effekte.


  • Optische Strahlung

    Optische Strahlung

    Das Sachgebiet Optische Strahlung befasst sich mit der elektromagnetischen Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 nm (ultraviolette Strahlung) bis 1 mm (fernes Infrarot).

    Optische Strahlenverordnung (OStrV)

    Seit April 2006 ist die Europäische Richtlinie 2006/25/EG (PDF, 828 KB) zur Definition von Mindestanforderungen an den Schutz von Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung in Kraft. Als Umsetzungshilfe auf nationaler Ebene liegt ein Leitfaden (PDF, 4,1 MB) vor, der sich an die Mitgliedstaaten richtet.

    Die Optische Strahlenverordnung (PDF, 64,6 KB) vom 27. Juli 2010 setzt die EU-Richtlinie in nationales Recht im Rahmen einer Artikelverordnung um. Da sich die Optische Strahlung weiter in inkohärente und kohärente Strahlung (Laser) unterteilen lässt, wurden für beide eigene Technische Regeln erstellt.

    Themenschwerpunkte und eine Auswahl aktueller und abgeschlossener Projekte

  • Elektromagnetische Felder

    Elektromagnetische Felder

    Das Sachgebiet Elektromagnetische Felder befasst sich mit statischen elektrischen, statischen magnetischen sowie zeitveränderlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern mit Frequenzen bis 300 Gigahertz.

    Arbeitsschutzverordnung zu Elektromagnetischen Feldern (EMFV)

    Seit Juni 2013 ist die Europäische Richtlinie 2013/35/EU (PDF, 893,6 KB) zur Definition von Mindestanforderungen an den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder in Kraft. Als Umsetzungshilfe auf nationaler Ebene liegt ein Leitfaden (PDF, 461 KB) vor, der sich an die Mitgliedstaaten richtet.

    Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) (PDF, 134 KB) vom 15. November 2016 setzt die EU-Richtlinie im Rahmen einer Artikelverordnung in nationales Recht um. In den kommenden Jahren wird ein Technisches Regelwerk erstellt, das die Ausführungen in der EMFV weiter konkretisieren soll.

    Themenschwerpunkte und eine Auswahl aktueller und abgeschlossener Projekte

  • GENESIS

    GENESIS

    Eine Methode der Beurteilung von Arbeitsplätzen sind Messungen. Messungen mit Hunderten von Personen, die sich an beliebigen Orten in Deutschland aufhalten, stellen die Messtechnischen Dienste allerdings vor große Probleme. Neben einem hohen Betreuungsaufwand ist die Logistik der Datensammlung eine immense Herausforderung. Diese Schwierigkeiten potenzieren sich, wenn man nicht von kurzen, vielleicht eintägigen Messungen spricht, sondern von mehreren Monaten. Auf die Versuchspersonen kommt dabei der noch größere Aufwand zu: Sie müssen täglich auf eine verlässliche und korrekte Messung achten. Daher muss das Messsystem so konzipiert sein, dass es bei beruflichen Tätigkeiten nur wenig stört und auch der technische Aufwand im Anschluss an die Arbeitszeit gering ist.

    Mit dem Messsystem GENESIS hat das IFA die Möglichkeit für dezentrale Messungen in Kampagnen beliebiger Größe geschaffen.

    GENESIS steht für GENeration and Extraction System for Individual expoSure, etwa Generierungs- und Extraktionssystem für individuelle Exposition. Das bedeutet, dass über ein Front-end (Messgerät) Daten erhoben werden und durch das Back-end (Datentransfersystem) verarbeitet und in eine Datenbank geliefert werden.

    Bei dem Design des Systems wurde insbesondere auf die einfache Handhabbarkeit geachtet, damit die Teilnehmenden mit so wenig technischem Aufwand wie möglich belastet werden.

    GENESIS-UV

    Die aktuelle Anwendung des Systems dient zur Messung der Exposition gegenüber solarer ultravioletter (UV) Strahlung während der beruflichen Tätigkeit. Dazu erhalten alle Teilnehmenden eine Einheit des Messsystems GENESIS-UV, das im Wesentlichen aus einem elektronischen Datenlogger-Dosimeter und einem Tablet-PC besteht. Das System ist so programmiert, dass es während der relevanten Stunden am Tag automatisch Daten aufnimmt, standardmäßig von 07:30 bis 17:30 Uhr. Am Ende einer Arbeitswoche schließen die Teilnehmenden das Dosimeter an den Tablet-PC an. Durch Eingabe eines Passwortes startet das Auslesen sowie die Übertragung der Daten automatisch und ist nach wenigen Augenblicken beendet. Die verschlüsselte Datenübertragung findet via UMTS oder WLAN an einen zentralen Datenbankserver statt. Hier werden die Daten gespeichert und an das IFA weitergeleitet. Dort erhält man so wochenaktuelle Messwerte aus allen Regionen Deutschlands und kann technische Fehler nach Sichtung der Daten direkt erkennen. Sollte am Wohn- oder Einsatzort keine Internet- oder UMTS-Verbindung vorhanden sein, werden die Daten auf dem Tablet-PC gespeichert. So ist auch ein völlig autonomer Betrieb des Systems mit einzelnen Einheiten möglich.

    Nach der Datenübertragung lässt sich das Dosimeter über das Tablet wieder laden.

    Informationen zu GENESIS-UV

Sonne und Arbeitsschutz

Ansprechpartner:

Claudine Strehl, M. Sc.

Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3470
Fax: +49 30 13001-38001