Lärmbelastung im Einzelhandel (DGUV Report 4/2020)

Coverbild: Einkaufswagen im Supermarkt mit verschwommen dargestellten Regalreihen

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Titelseite des DGUV Reports 4/2020
Bild: DGUV

Kurzfassung:

Die Lärmbelastung von Beschäftigten im Textil- und Lebensmitteleinzelhandel wurde in einem Projekt im Zeitraum von März bis Oktober 2018 systematisch untersucht. Zum Einsatz kamen personengebundene und ortsfeste Schallpegelmessungen. Darüber hinaus wurden die raumakustischen Kennwerte bestimmt. Ein Kernaspekt war die Befragung der Beschäftigten zur psychischen Belastung bei der Arbeit mithilfe eines validierten Fragebogens. Die Methodik zur Ermittlung der Schalldruckpegel zeigte auf, dass die Bestimmung der Beurteilungspegel nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 bei den im Einzelhandel üblichen Tätigkeiten nicht möglich ist. Lediglich die ortsfesten Schalldruckpegel im Kassenbereich können für eine solche Beurteilung herangezogen werden. Aus den gewonnenen Erkenntnissen konnten Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Praxishilfen und Maßnahmen zur Minderung der Belastung durch Lärm werden mit diesem Report zur Verfügung gestellt.


Bibliografische Angaben

Rokosch, F.; Schwarzmann, K.; Uslar, W.; Gehrke, A.; Wiegand, J.; Schelle, F.; Selzer, J.; Wolff, A.: Lärmbelastung im Einzelhandel

Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin 2020.

ISBN: 978-3-948657-19-2