Ein direkter Hautkontakt mit Gefahrstoffen kann zu verschiedenen Erkrankungen führen. Die Ermittlung hautschädigender Belastungen und die Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen sind von großer Bedeutung für den Arbeitsschutz in den Betrieben. Allein im Jahr 2023 wurden an die 2000 Hauterkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" konkretisiert die grundsätzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (insbesondere § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung") im Hinblick auf die Gefährdung der Haut bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen einschließlich Feuchtarbeit. Bei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung unterstützt die TRGS darüber hinaus den Arbeitgeber bei der Festlegung von Maßnahmen, insbesondere bei der Auswahl und Bewertung von persönlichen Schutzausrüstungen und Hautmitteln.
Mit der Neufassung der TRGS 401 im Jahr 2022 wurde u.a. der Begriff "Feuchtarbeit" neu definiert. Neuerungen im Abschnitt "Gefährdungsbeurteilung" betreffen u.a. die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die von fachkundigen Personen zu erfolgen hat. Außerdem wurde die Gefährdungsmatrix, die sich früher im Anhang der Technischen Regel befand, in den Hauptteil überführt und an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) angepasst.
Die Gefährdungsmatrix stellt eine Hilfe zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die dermale Exposition dar. Sie findet Anwendung für Stoffe und Gemische, die nach CLP-Verordnung eingestuft sind. Neben den Einstufungen hinsichtlich einer Hautgefährdung gehören dazu auch Einstufungen bezüglich der krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Wirkung sowie bezüglich einer spezifischen Zielorgan-Toxizität (engl. Specific Target Organ Toxicity, STOT). Den Gefahrenklassen und -kategorien verbunden mit den zugehörigen Gefahrenhinweisen (H- und EUH-Sätzen) werden in Abhängigkeit von der Dauer und dem Ausmaß des Hautkontaktes eine der folgenden Gefährdungen zugeordnet:
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 401 "Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen"
Sachgebiet Hautschutz im DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
Dr. Jenny Teitzel
Referat Vorschriften und Regeln
Hauptabteilung Prävention
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