Hinweis: Am 31. Dezember 2023 läuft die Übergangsregelung (§28 ChemG) ab. Ab dem 01. Januar 2024 müssen alle gefährlichen Produkte (auch Produkte zur industriellen Verwendung) beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeldet werden (§16e ChemG). Alle Produktmeldungen bei ISi verlieren am 01. Januar 2024 ihre Gültigkeit! |
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Das Informationssystem für Sicherheitsdatenblätter (ISi) ist eine Kooperation zwischen dem Verband der chemischen Industrie (VCI) und dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). Es wurde eingerichtet, damit Behörden, Notrufinstitutionen und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger einen möglichst umfassenden und aktuellen Zugriff auf Sicherheitsdatenblätter zu chemischen Produkten erhalten. Die teilnehmenden Firmen liefern die Sicherheitsdatenblätter auf freiwilliger Basis an ISi. Seit der Verankerung der ISi-Datenbank im Chemikaliengesetz (ChemG) als Bestandteil der Mitteilungspflicht für gefährliche Gemische ist die Anzahl der teilnehmenden Firmen auf rund 2000 gestiegen. Die Zahl der aktuellen und archivierten Sicherheitsdatenblätter wächst stetig und beträgt zurzeit über 6,2 Millionen.
Artikel 45 der CLP-Verordnung bildet die gesetzliche Grundlage zur Mitteilungspflicht über gefährliche chemische Gemische. Diese Mitteilungspflicht ist in Deutschland erfüllt, wenn
Auch Sie können sich an ISi beteiligen und damit gleichzeitig Ihre Mitteilungspflicht im Rahmen der Übergangsregelung erfüllen, wenn Sie ein gefährliches Gemisch in Deutschland herstellen und/oder in Verkehr bringen. Weitergehende Informationen zum Ablauf des Übermittlungsverfahrens von Sicherheitsdatenblätter an ISi finden Sie in unseren Hinweisen zur Lieferung von Sicherheitsdatenblättern und zur Aktualisierung.
Die Europäische Kommission strebt eine EU-weite Harmonisierung des Übermittlungsverfahrens bzgl. der Mitteilungspflicht an (VO (EU) 2017/542).
Derzeit ist vorgesehen, dass die Übergangsregelung, d. h. die Möglichkeit zur Erfüllung der Mitteilungspflicht, Sicherheitsdatenblätter an die ISi-Datenbank im IFA zu liefern, schrittweise ablaufen soll.
Es gelten folgende Stichtage:
Seit Januar 2021 kann demnach über das ISi nur noch die Meldepflicht für gefährliche Gemische zur industriellen Verwendung erfüllt werden. Diese Möglichkeit endet am 31.12.2023.
Auf freiwilliger Basis können Sie auch weiterhin alle Sicherheitsdatenblätter an das ISi übermitteln. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Meldepflicht für gefährliche Verbraucherprodukte und gefährliche Produkte zur gewerblichen Verwendung beim BfR.
Ein Bestandsschutz bis zum 01. Januar 2025 ist zurzeit nur für Produktmeldungen vorgesehen, die bereits vor dem Stichtag beim BfR vorlagen (REACH plus, 10/2017).
Aufgrund vertraglicher Bindungen ist die Datenbank nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Zugangsberechtigt sind:
Einige Firmen haben ihre Sicherheitsdatenblätter für die Öffentlichkeit freigegeben. Diese werden über den Zugang "GAST" angezeigt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)/IFA weist darauf hin, dass
Der VCI, die Unternehmen und die DGUV/IFA übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Sicherheitsdatenblätter. Sie haften nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die durch die Nutzung der Sicherheitsdatenblätter entstehen. Die Verantwortlichkeit der Unternehmen für die von ihnen erstellten Sicherheitsdatenblätter und für deren Inhalte in Zusammenhang mit ihren gesetzlichen Verpflichtungen bleibt hiervon unberührt.
Über den Stand der Barrierefreiheit der Datenbankanwendung gibt die Erklärung zur Barrierefreiheit Auskunft.
Dipl.-Chem. Dr. Caroline von Oppen
Tel: +49 30 13001-3145
Dipl.-Chem.-Ing. Jörg Mosel
Tel. +49 30 13001-3143
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Abteilung Expositions- und Risikobewertung
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Fax: +49 30 13001-38001