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Für Britta Wend spielte der Sport schon immer eine große Rolle. 2017 beginnt sie in Köln ein Studium in Sportwissenschaft, sie will so ihre Leidenschaft zum Beruf machen. 2019 hat sie während des Sportstudiums einen Unfall. Seitdem ist die Sportstudentin inkomplett querschnittgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen. Obwohl sie einen Sportunfall erleidet, lässt sie sich nicht entmutigen und die Leidenschaft zum Sport bleibt. Anderthalb Jahre nach dem Unfall entdeckt Wend die Disziplin Rollstuhltennis für sich, mittlerweile übt sie diese Sportart als Leistungssport aus.
Da sich der Unfall während des Studiums ereignete, war die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlung und Reha zuständig. Von Beginn an wurde Wend die bestmögliche Therapie geboten. Die Unterstützung richtete sich immer nach den individuellen Lebensumständen Wends. Die Rente, die Britta Wend von der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, ermöglicht ihr, ihr alltägliches Leben zu finanzieren und damit auch, sich auf den Leistungssport zu konzentrieren. Auch ihr Reha-Berater ist weiterhin an ihrer Seite, wenn es beispielsweise darum geht, eine barrierefreie Wohnung zu suchen.
Die Geburtsstunde des Rollstuhltennis geht in das Jahr 1976 zurück. Als der Amerikaner Brad Parks, der seit seinem Unfall querschnittgelähmt war, bereits während seiner Rehabilitation erste Versuche mit Tennis im Rollstuhl unternahm. Im Laufe der Jahre entstand eine dynamische und faszinierende Sportart, die mittlerweile in über 80 Ländern weltweit gespielt wird. Seit 1992 ist es eine paralympische Disziplin und seit 1998 offizieller Teil der „International Tennis Federation“.
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Zusätzlich zu der Kontrolle von Schläger und Ball, kommt hier das Beherrschen des Sportrollstuhls dazu. Der Rollstuhl als Sportgerät wird als dem Körper zugehörig betrachtet. Aus ihm darf nicht aufgestanden werden und die Füße dürfen den Boden nicht berühren. Zum sicheren Spiel wird ein Sportrollstuhl benötigt. Dieser ermöglicht dynamischere Fahrmanöver und schützt mithilfe eines Kipprads den oder die Spielende vor Stürzen.
Im Unterschied zu vielen anderen Behindertensportarten, starten alle Sportlerinnen und Sportler unabhängig von ihrer Beeinträchtigung in derselben Klasse: Junioren, Damen oder Herren. An Wettkämpfen darf teilnehmen, wer sich nur mit einem Rollstuhl fortbewegen kann, eine attestierte Gehbehinderung hat oder einen irreparablen Schaden an Hüft- oder Kniegelenk aufweist. Sportlerinnen und Sportler mit einer Einschränkung von drei oder mehr Gliedmaßen starten in der gesonderten Quad-Klasse. In breitensportlichen oder Trainings-Kontexten kann diese Regelung natürlich aufgelockert werden.
Gut zu wissen: Der deutsche Tennisbund (DTB) verfügt über Leih-Sportrollstühle für Vereine, Trainierinnen und Trainer sowie Spielerinnen und Spieler. Diese können für Aktionstage, Turniere und Training ausgeliehen werden.
Die zuständigen Referenten für Rollstuhltennis des DTB helfen bei der Suche nach einer Sportgruppe und bei Fragen zum Training weiter. Darüber hinaus hat der DTB einen eigenen Youtube-Kanal ins Leben gerufen. Hier werden Trainerinnen und Trainer dazu angeleitet, die Grundlagen der Sportart ganz einfach im eigenen Unterricht zu vermitteln und somit in den Vereinen neue sportliche Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer können die Tutorials außerdem nutzen, um ihre Fähigkeiten auf dem Platz eigenverantwortlich zu verbessern.