Schalldämmung von Gehörschützern in der betrieblichen Praxis II

Projekt-Nr. BGIA 4119

Status:

abgeschlossen 09/2007

Zielsetzung:

Die Richtlinie 2003/10/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitsnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) legt erstmals Grenzwerte fest. Diese Richtlinie wurde mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) am 09.03.2007 in nationales Recht umgesetzt. In dieser Richtlinie war bei der Feststellung der effektiven Lärmexposition der Arbeitnehmer unter Anwendung der Expositionsgrenzwerte die dämmende Wirkung des persönlichen Gehörschutzes des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Die vom Hersteller anzugebende Labor-Schalldämmung wird am Arbeitsplatz nur selten erreicht. Aufwendige Messungen unter einem Gehörschützer sind nur in seltenen Fällen möglich und sinnvoll. Für die Umsetzung der Richtlinie der Anwendung und Berücksichtigung des Gehörschutzes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) den Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) eingeschaltet. Der Fachausschuss hat bereits eine Handlungsanleitung erstellt. Um mit der Handlungsanleitung den Stand der heutigen Gehörschutztechnik umsetzen zu können, benötigte der Fachausschuss PSA aktuelle Werte für die Schalldämmung von Gehörschützern in der betrieblichen Praxis. Ziel dieses Projektes war es, diese Werte zu ermitteln.

Aktivitäten/Methoden:

In Mitgliedsbetrieben der Berufsgenossenschaft Metall Süd (BGMS) und der Maschinenbau und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG) wurden in den Audiomobilen der BGMS Messungen der Schalldämmung durchgeführt. Vorbereitung der Soft- und Hardware, Auswertung der Messdaten und Vergleich mit den Laborwerten aus der Gehörschutzprüfung erfolgten durch das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz - BGIA. Eine gemeinsame Berichterstattung mit FA PSA, BGMS und MMBG war geplant.

Ergebnisse:

Während der 24-monatigen Laufzeit des Projekts wurden in 46 Betrieben insgesamt 829 Messungen durchgeführt. Für 14 Gehörschutzprodukte ließen sich aus einer ausreichend großen Stichprobe Werte der Schalldämmung unter Praxisbedingungen gewinnen. Der Vergleich der Mittelwerte dieser Datensätze mit denen aus den Labormessungen zur Baumusterprüfung ergab für alle Produkte im Betrieb eine geringere Schalldämmung. Dabei hängt diese Differenz in der Schalldämmung stark vom Typ des Gehörschützers ab. Insgesamt bestätigt diese Studie die frühere Untersuchung zum selben Thema von 1989. Für die einzelnen Typen von Gehörschützern werden die so ermittelten Differenzen als Korrekturabschläge bei Empfehlungen für die Auswahl von Gehörschutz berücksichtigt, z. B. in der Positivliste und dem Auswahlprogramm für Gehörschützer des BGIA, der BG-Regel 194 und international in der Norm EN 458 "Gehörschützer - Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung" .

Stand:

02.05.2016

Projekt

Gefördert durch:
  • Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Projektdurchführung:
  • Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft
  • Berufsgenossenschaft Metall Süd
  • Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA
Branche(n):

-branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en):

Lärm/Vibrationen

Schlagworte:

Lärm, Persönliche Schutzausrüstung

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Gehörschützer, Schalldämmung, Wirksamkeit, neuer Lärmgrenzwert