Kategorien und Kennzeichnung

Wasserlecktest mit Schutzhandschuh

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Wasserlecktest
Bild: IFA

Schutzhandschuh beim Luftlecktest

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Luftlecktest
Bild: IFA

Piktogramme und Buchstabencodes

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Beispiel für Kennzeichnung mit Erlenmeyerkolben (hier Typ A)
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Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und somit auch Schutzhandschuhe werden nach der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) generell in die Kategorien I, II und III eingeteilt. Chemikalienschutzhandschuhe werden ausnahmslos der Kategorie III zugeordnet, die eine EU-Baumusterprüfung mit anschließender regelmäßiger Überwachung zwingend erfordert:

Kategorie III gilt für alle komplexen PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden wirken sollen. Zu dieser Kategorie zählen neben Chemikalienschutzhandschuhen beispielsweise PSA zum Schutz vor Elektrizität. Neben der CE-Kennzeichnung ist als vierstellige Ziffer die Nummer der notifizierten Stelle anzugeben, die für die jährliche Produktüberwachung bzw. Überwachung des Qualitätssicherungssystems zuständig ist.

Kategorie I gilt nur für einfache PSA gegen geringe Risiken, deren Wirkung der Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrnehmen kann, z. B. für PSA gegen oberflächliche mechanische Verletzungen sowie nur schwach aggressive Reinigungsmittel, deren Wirkung ohne Weiteres reversibel ist. Piktogramme sind nicht vorhanden.

In Kategorie II fallen alle anderen Schutzhandschuhe. Um die Schutzeigenschaften der Schutzhandschuhe nach Kategorie II zu dokumentieren, kennzeichnen die Hersteller diese Schutzhandschuhe zusätzlich mit Piktogrammen und Nummern der zugrundegelegten Prüfnormen.

PSA und somit auch Schutzhandschuhe müssen grundsätzlich das CE-Kennzeichen tragen. Damit bescheinigt der Hersteller, dass sie mit den "grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen" der EU-Verordnung konform sind. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen Ausrüstungen nicht als PSA in Verkehr gebracht werden.

Prüfgrundlagen

In der Norm DIN EN ISO 374-1 sind Anforderungen an Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien festgelegt. Sie gilt in Verbindung mit der Grundnorm DIN EN 420 (allgemeine Anforderungen). Diese wird später ersetzt durch DIN EN ISO 21420. In DIN EN ISO 374-5 sind die Anforderungen an Schutzhandschuhe gegen Mikroorganismen festgelegt. Sie gilt ebenfalls in Verbindung mit DIN EN 420.

Schutz gegen Chemikalien

Chemikalienschutzhandschuhe werden gegen 18 Referenzchemikalien getestet und können dabei verschiedene Leistungsstufen erreichen. Abhängig vom Ergebnis unterscheidet man drei Typen:

  • Typ A: mindestens Leistungsstufe 2 gegen mindestens sechs Prüfchemikalien aus der Liste von 18 Chemikalien.
  • Typ B: mindestens Leistungsstufe 2 gegen mindestens drei Prüfchemikalien aus der Liste aus der Liste von 18 Chemikalien.
  • Typ C: mindestens Leistungsstufe 1 gegen mindestens eine Prüfchemikalien aus der Liste von 18 Chemikalien.

Sie sind auf dem Handschuh deutlich gekennzeichnet durch das Piktogramm Erlenmeyerkolben in Kombination mit der Typenbezeichnung. Unter dem Erlenmeyer-Piktogramm geben Kennbuchstaben an, gegen welche Chemikalien der Handschuh geprüft ist.

Schutz gegen Mikroorganismen

Man unterscheidet zwei Arten von Schutzhandschuhen gegen Mikroorganismen:

  • Schutzhandschuhe gegen Bakterien und Pilze
  • Schutzhandschuhe gegen Bakterien, Pilze und Viren

Sie sind auf dem Handschuh deutlich gekennzeichnet durch das Piktogramm "Schutz gegen Mikroorganismen". Beim Schutz gegen Viren ist unter dem Piktogramm der Schriftzug "VIRUS" angebracht. Hier wurde die Dichtheit gegen die Durchdringung durch das Bakteriophage Phi-X174 überprüft.

Weitere Informationen:

Grundlagen für die Prüfung von Schutzhandschuhen gegen Chemikalien und Mikroorganismen

DIN EN ISO 374-1: 2018: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken (ISO 374-1:2016 und Amd.1:2018); Deutsche Fassung EN ISO 374-1:2016 + A1:2018

DIN EN ISO 374-5: 2017: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 5: Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen (ISO 374-5:2016); Deutsche Fassung EN ISO 374-5:2016

DIN EN 374-2: 2015: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration; Deutsche Fassung EN 374-2:2014

DIN EN 374-4: 2014: Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen - Teil 4: Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien; Deutsche Fassung EN 374-4:2013

DIN EN 420: 2010: Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 420:2003 und A1:2009

DIN EN 16523-1: 2018: Bestimmung des Widerstands von Materialien gegen die Permeation von Chemikalien - Teil 1: Permeation durch potentiell gefährliche flüssige Chemikalien unter Dauerkontakt; Deutsche Fassung EN 16523-1:2015+A1:2018