Das Sachgebiet "Fußschutz" im Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" ist u. a. zuständig für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" (bisher BGR 191). In diesem Zusammenhang werden auch Stellungnahmen abgegeben und Hersteller und Benutzer beraten.
Darüber hinaus befasst sich das Sachgebiet "Fußschutz" mit allen Fragen
Mitglieder des Sachgebietes sind darüber hinaus in nationalen, europäischen und internationalen Gremien vertreten. Eine weitere Aufgabe ist die Zertifizierung von Fuß- und Beinschutz.
Im Markt und in der Benutzung befindet sich aktuell Fußschutz, der nach den Normen DIN EN ISO 20345:2012 bzw. DIN EN ISO 20347:2012 sowie den revidierten Normen DIN EN ISO 20345:2022 bzw. DIN EN ISO 20347:2022 geprüft ist.
Mit der Normrevision 2022 haben sich insbesondere Veränderungen zu den Kategorien, der Rutschhemmung, dem Widerstand gegen Durchstich ergeben. Darüber hinaus gibt es neue optionale Zusatzanforderungen, wie z.B. den Halt auf Leiter. Darin begründet werden für einen Übergangszeitraum beide Listen vorgehalten.
Bespielsammlungen als Hilfe und Orientierung zur Auswahl von Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20234 und Berufsschuhen nach DIN EN ISO 20347:
Leiter des Sachgebiets Fußschutz |
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Dipl.-Ing. Andreas Vogt BG der Bauwirtschaft Region Nord Bundesallee 199 10717 Berlin Telefon: +49 30 85781393 Fax: +49 800 668668838100 |