Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Fußschutz

Fußschutz

Allgemein

  • Was ist unter Fußschutz zu verstehen?

    Der Begriff "Fußschutz" umfasst insbesondere Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe. Als persönliche Schutzausrüstungen soll der Fußschutz die Füße gegen äußere, schädigende Einwirkungen schützen.

  • Welche Kennzeichnung trägt normkonformer Fußschutz?

    Die Kennzeichnung der Schuhe enthält neben der CE-Kennzeichnung, auch

    • die Schuhgröße
    • das Zeichen des Herstellers
    • die Typbezeichnung / Artikelnummer des Herstellers
    • das Herstellungsdatum (Herstellungsjahr und mindestens Quartal)
    • die Nummer der europäischen Norm und ggf. Erscheinungsjahr der europäischen Norm wie z. B.
      • bei Sicherheitsschuhen: EN ISO 20345:2022
      • bei Schutzschuhen: EN ISO 20346:2022
      • bei Berufsschuhen: EN ISO 20347:2022
    • das (die) der Schutzfunktion entsprechende(n) Symbol(e) (z. B. für die Anforderung "Widerstand gegen Durchstich der Sohle" das Symbol P, PL oder PS, für die Anforderung "Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich" das Symbol E usw.) oder falls erforderlich, die entsprechende Kategorie (z. B. SB, S1, S2 usw.)
    • eventuell Piktogramme.

    Eine Kennzeichnung erfolgt, wenn die Übereinstimmung der grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß der EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG) bzw. der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung) durch Einhaltung der harmonisierten Normen nachgewiesen ist.

    Die Richtlinie 89/686/EWG wurde zum 28. April 2018 durch eine europäische PSA-Verordnung ersetzt.

  • Was bedeutet Klassifizierungsart?

    Die Schuhnormen unterscheiden in die Klassifizierungsarten:

    I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z. B. Lederschuhe) bzw.

    II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel, z. B. aus Polyurethan - PUR - für den Nassbereich)

    Hybridschuh: Schuhe, deren unterer Fußbereich zum Schuhoberteil aus vulkanisiertem Gummi oder einem geformtem Polymerwerkstoff besteht, mit einem Schaft aus Leder oder Stoff.

  • Was ist bei der Benutzung von Orthesen in Kombination mit einem Sicherheitsschuh zu beachten?

    Ist aus medizinischen Gründen die Versorgung mit einer Orthese erforderlich, kann es zu negativer Beeinflussung der nachstehenden Eigenschaften von Fußschutz kommen, sofern die Orthese in den Schuh einbindet:

    • Reduzierung der Resthöhe im Zehenkappenbereich
    • Veränderung des elektrischen Durchgangswiderstandes
    • Einfluss auf die Fersenbeindämpfung

    Sind diese Eigenschaften des Schuhs gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderlich, muss für die gewählte Kombination von Fußschutz und Orthese der Nachweis vorliegen, aus der die Einhaltung der Normvorgaben für den Schuh hervorgeht.
    Alternativ kann geprüft werden, ob eine Orthese verwendet werden kann, die nicht in den Schuh einbindet.
    Die Benutzung der Orthese ist in der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, insbesondere auf Leitersteigen, Hängenbleiben etc.

    Weitere Informationen finden Sie in der Fachbereich AKTUELL FBPSA-014: Orthesen in Sicherheitsschutzen (Stand: 08.11.2022)

  • Welche Anforderungen beinhalten die Kurzzeichen?

    Nach den Normen DIN EN ISO 20345 (Sicherheitsschuhe) und DIN EN ISO 20347 (Berufsschuhe) werden die meistbenutzten Kombinationen der sicherheitsrelevanten Grund- und Zusatzanforderungen zusammengefasst und Kurzzeichen für die Kennzeichnung eingeführt. Die Kurzzeichen bestehen aus einer Kombination von Buchstaben bzw. einer Kombination von Buchstabe und Ziffer.

    Kategorien von Sicherheitsschuhen - Kurzzeichen für die Kennzeichnung der meistbenutzten Kombinationen von Grund- und ZusatzanforderungenKategorien von Sicherheitsschuhen - Kurzzeichen für die Kennzeichnung der meistbenutzten Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen

  • Wodurch unterscheiden sich Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe?

    Sicherheitsschuhe enthalten eine Zehenkappe, die für hohe Belastungen geeignet ist. Die Schutzwirkung wird für stoßartige Belastungen mit einer Prüfenergie von 200 (± 4) Joule, druckartige Belastungen werden mit einer Kraft von 15 (± 0,1) kN geprüft.

    Für Schutzschuhe beträgt die Prüfenergie für stoßartige Belastung 100 (± 2) Joule, druckartige Belastungen werden mit einer Kraft von 10 (± 0,1) kN geprüft.

    Berufsschuhe sind Schuhe mit Schutzmerkmalen zum Schutz des Trägers vor Verletzungen, die bei Unfällen auftreten könnten. Sie müssen nicht über eine Zehenkappe verfügen.

  • Darf getragener Fußschutz weitergegeben werden?

    Gemäß § 29 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV/GUV-V A1) hat der Unternehmer den Versicherten geeigneten Fußschutz in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Neben diesen rechtlichen Forderungen gibt es zwei weitere Gründe von einer Weitergabe getragener Schuhe insbesondere der Klassifizierungsart I abzusehen. Einerseits hat sich der Schuh, insbesondere bei Lederschäften, an die individuelle Fußform des Trägers angepasst und andererseits sprechen hygienische Gründe gegen eine Weitergabe.

  • Welcher Fußschutz muss getragen werden?

    Welcher Fußschutz zu tragen ist, ergibt sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung.

    Aus dem Unfallgeschehen der gewerblichen Wirtschaft sind auf der Basis jahrelanger Erfahrung eine Beispielsammlungen mit den Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen (PDF, 251 kB, nicht barrierefrei) erstellt worden. Hieraus ist zu entnehmen, bei welchen Tätigkeiten z. B. ein Sicherheitsschuh mit einer 200 Joule-Zehenkappe zu tragen ist.

    Die Beispielsammlungen sind eine Empfehlung und ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung. Gegebenenfalls können sich Abweichungen von der Beispielsammlung ergeben.

  • Wo kann geeigneter Fußschutz erworben werden?

    Geeigneter Fußschutz kann z. B. über den technischen Handel erworben werden.

  • Können beim Fußschutz beliebige Einlegesohlen wie z. B. Lammfellsohlen eingelegt werden?

    Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig. Der Schuh wird gegenüber dem Baumuster verändert, ggf. werden sicherheitstechnische Anforderungen nicht mehr erfüllt.

Spezieller Fußschutz

  • Welche Anforderungen werden an Stiefel bzw. Gamaschen für Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen gestellt?

    Werden aus arbeitstechnischen Gründen handgehaltene Spritzeinrichtungen mit Drücken größer 250 bar und mit einer Lanzenlänge kleiner gleich 75 cm notwendig, sind Sicherheitsschuhe (S 5) mit zusätzlicher Schutzfunktion im oberen Fußbereich zu tragen bzw. entsprechender Fußschutz mit Gamaschen zu verwenden. Die Prüfanforderungen zum Schutz vor dem Wasserstrahl lauten (DGUV Regel 112-191):

    • Rückstoßkraft der Lanze 250 N
    • Düsengröße 1 mm Rundstrahldüse
    • Abstand der Düse zum Schuh 75 mm
    • Vorschubgeschwindigkeit 0,2 m/s
    • Überfahren des Vorderfußes hinter der Schutzkappe im Bereich des Rists

    Für die Gamaschen als Schutz bei Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen hat das Sachgebiet "Fußschutz" im FB "PSA" Prüfgrundsätze in der DGUV Regel 112-191, Anhang 5 (zukünftig Anhang 7) veröffentlicht, die im Hinblick auf die Durchführung der EG-Baumusterprüfungen für die Feststellung der Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen der PSA-Verordnung zu Grunde gelegt werden können.

  • Welche Arten von orthopädischem Fußschutz gibt es und welcher Hersteller bietet welche Produkte an?

    Bei orthopädischem Fußschutz ist zu unterscheiden, ob es sich

    • um die handwerkliche Herstellung eines neuen Schuhes oder
    • um die orthopädische Änderung (Zurichtung) eines industriell gefertigten Schuhes

    handelt. Im Einzelfall ist zuerst der Schuhhersteller anzusprechen, der üblicherweise den Fußschutz für den Betrieb liefert.

    Das Sachgebiet "Fußschutz" im Fachbereich "Persönliche Schutzsausrüstungen" hat darüber hinaus mit dem Hauptverband der Deutschen Schuhindustrie eine umfassende und transparente Marktdarstellung auf der Grundlage einer Abfrage durchgeführt. Hierfür wurde ein 3-Stufen-Modell entwickelt

    • Stufe I - Industriell gefertigter Schuh mit individueller orthopädischer Einlagenversorgung und/oder orthopädischer Zurichtung
    • Stufe II - Industrielle Fertigungsweise/Bausätze für orthopädische Maßschuhe
    • Stufe III - Orthopädische Maßschuhe in handwerklicher Fertigung

    Orthopädischer Fußschutz

  • Dürfen orthopädische Einlagen im Fußschutz getragen werden?

    Ja, vorausgesetzt für diesen Fußschutz mit dieser Einlage gibt es eine positive Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung des Herstellers. Bei der Verwendung von losen Schuheinlagen in einem beliebigen Fußschutz sind einerseits die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und es kann andererseits z. B. die elektrische Leitfähigkeit oder die Resthöhe unter der Zehenkappe beeinträchtigt werden. Die jeweiligen Schuhhersteller erteilen Auskunft darüber, ob und welche Einlagen verwendet werden dürfen.

    Auf der Homepage des Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen", Sachgebiet "Fußschutz", ist eine entsprechende Positivliste veröffentlicht worden.

  • Kann die Benutzung von Überschuhen bzw. Überziehern als gleichwertige Maßnahme zur Benutzung von Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen angesehen werden?

    Grundsätzlich soll normkonformer Fußschutz, z. B. in Form von Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen, auf der Grundlage der erfolgten tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung bereitgestellt und benutzt werden.

    Überzieher/Überschuhe sind nur dann bereitzustellen und zu benutzen, wenn die Erfüllung der nach der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Anforderungen durch die Überzieher/Überschuhe belegt ist und bei der Benutzung keine neuen unakzeptablen Gefahren entstehen.

    Weitere Informationen sind im Infoblatt "Überzieher/Überschuhe" (PDF, 196 kB, nicht barrierefrei) und dem Fachartikel "Sicherheitsschuhe in Kombination mit Überschuhen für Schornsteinfegerarbeiten in Innenräumen" zu finden.

    Sicherheitsschuhe in Kombination mit Überschuhen für Schornsteinfegertätigkeiten in Innenräumen (sis, Ausgabe 10.2019) (PDF, 375 kB, nicht barrierefrei)

  • Welche Anforderungen müssen Sicherheitsschuhe zum Schutz gegen Kettensägenschnitte erfüllen?

    Die Norm EN 17249 legt Anforderungen für Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägenschnitte fest.

    Das erforderliche Schutzniveau von Fußschutz gegenüber Kettensägeschnitt hängt von der Kettengeschwindigkeit ab. Diese gibt der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung an.

    Kettengeschwindigkeit (m/s) 20 - Schutzniveau/Schutzklasse 1

    Kettengeschwindigkeit (m/s) 24 - Schutzniveau/Schutzklasse 2

    Kettengeschwindigkeit (m/s) 28 - Schutzniveau/Schutzklasse 3

     

    Das dargestellte Piktogramm unter Angabe des Schutzniveaus (Niveau 1, Niveau 2 oder Niveau 3) muss auf einem Etikett in einer Größe von mindestens 30 mm × 30 mm gut sichtbar an der Außenseite des Schuhs angebracht werden.

    Das Schutzniveau wird unter dem Piktogramm angegeben.


  • Was ist bei Fußschutz mit konvex in Laufrichtung abgerundeter Sohle zu beachten?

    Kennzeichnend für diesen Schuh ist eine konvex in Laufrichtung abgerundete Sohlenform (im Volksmund häufig als MBT-Schuh oder Schuh mit Sohle in MBT-Form benannt), in der Regel mit einem eingefügten Fersenweichteil. Bedingt durch die Schuhbodenkonstruktion verliert der Fuß den für eine physiologische Fortbewegung kennzeichnenden Halt. Grundsätzlich wirkt sich dies auf Teile der Halte- und Stützmuskulatur aus, weil der Körper aktiv im Gleichgewicht gehalten werden muss. Der Körper ist faktisch stetig gezwungen die Instabilität auszugleichen. Dies soll, nach Herstellerangaben, die Koordinationsfähigkeit verbessern und zusätzliche Teile der Skelettmuskulatur beanspruchen.

    Derartiger Fußschutz kann sich auf die Sicherheit des Trägers negativ auswirken.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie im Informationsblatt (PDF, 202 kB, nicht barrierefrei) .

  • Wie beurteilt das Sachgebiet Fußschutz das Boa® Verschlusssystem aus sicherheitstechnischer Sicht bei Sicherheitsschuhen?

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Schuh am Fuß zu fixieren. Die Normen für Sicher-heitsschuhe (DIN EN ISO 20345) und Berufsschuhe (DIN EN ISO 20347) machen zur Art der Fixierung keine Vorgaben. Neben Schnürung und Schnallenverschluss findet immer häufiger das Boa®-Verschlusssystem Verwendung. Von Seiten der Mitgliedsunternehmen der Unfallversicherungsträger wurde zunehmend die Frage an das Sachgebiet herangetragen, ob diese Art der Fixierung überhaupt zulässig ist und Erfahrungen zu diesem System bekannt sind.

    Dieser Frage ist das Sachgebiet im Rahmen eines Feldversuchs sowie von Laboruntersuchungen nachgegangen. Die Ergebnisse finden sich im Infoblatt BOA –Verschlusssystem (Stand: 12.10.2016) (PDF, 912 kB, nicht barrierefrei) wieder.

  • Gibt es Fußschutz, der einen erhöhten Schutz gegen Umknicken bietet?

    Grundsätzlich ja, dieser Frage ist das Sachgebiet im Rahmen eines Feldversuchs intensiv nachgegangen. Die Ergebnisse finden sich wieder in FBPSA-013: Einsatz von Sicherheitsschuhen mit erhöhtem Schutz gegen Umknicken in der Praxis (Stand: 26.04.2022).

    Neben Fußschutz kann die Verwendung von Bandagen einen erhöhten Schutz gegen Umknicken bieten.

  • Welche Schuhformen gibt es?

    Die Normen DIN EN ISO 20345ff definieren fünf Schuhformen und benennen Mindest- bzw. Maximalhöhen.

    • Schuhform A — Halbschuh
    • Schuhform B — Stiefel niedrig (knöchelhoher Schuh)
    • Shuhform C — Stiefel halbhoch
    • Schuhform D — Stiefel hoch
    • Schuhform E — Stiefel oberschenkelhoch

    Die Schuhform ergibt sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung und/oder aufgrund von Vorgaben in weitergehenden Schuhnormen (z.B DIN EN ISO 17249:2014-05 Sicherheitsschuhe mit Schutzwirkung gegen Kettensägenschnitte).

Anforderungen an den Fußschutz

  • Welchen Widerstand bietet die Zehenkappe gegen seitliche Beanspruchung?

    Diese Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Entsprechend den harmonisierten Normen wird der Stoß bzw. der Druck senkrecht zur Aufstandsfläche aufgebracht und die Resthöhe unter der Zehenkappe gemessen. Eine Anforderung zur seitlichen Beanspruchung der Zehenkappe gibt es in den harmonisierten Normen nicht. Falls im Rahmen der Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbewertung eine solche Beanspruchung nicht ausgeschlossen werden kann, ist beim Schuhhersteller zu erfragen, welchen Widerstand die Zehenkappe bei seitlicher Beanspruchung aufnehmen kann bzw. sind entsprechende Versuche durchzuführen, natürlich ohne Personen oder Tiere zu gefährden.

  • Ist antistatischer Fußschutz geeignet für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen?

    Antistatische Schuhe sollten benutzt werden, wenn die Notwendigkeit besteht, eine elektrostatische Aufladung durch Ableiten der elektrischen Ladungen zu vermindern, so dass die Gefahr der Zündung z. B. entflammbarer Substanzen und Dämpfe durch Funken ausgeschlossen wird, und wenn die Gefahr eines elektrischen Schlags durch ein elektrisches Gerät oder durch spannungsführende Teile nicht vollständig ausgeschlossen ist.

     

    Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass antistatische Schuhe keinen hinreichenden Schutz gegen einen elektrischen Schlag bieten können, da sie nur einen Widerstand zwischen Boden und Fuß aufbauen. Wenn die Gefahr eines elektrischen Schlags nicht völlig ausgeschlossen werden kann, müssen weitere Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahr getroffen werden. Solche Maßnahmen und die nachfolgend angegebenen zusätzlichen Prüfungen sollten Teil des routinemäßigen Unfallverhütungsprogramms am Arbeitsplatz sein.

    Die Anforderung an den elektrischen Durchgangswiderstand von Fußschutz ist in den Normen DIN EN ISO 20345 bis DIN EN ISO 20347 bzw. festgelegt. Danach darf der elektrische Durchgangswiderstand nicht geringer als 105 und nicht größer als 109 sein.

    Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladung" ist ableitfähiges Schuhwerk definiert als Schuhwerk, welches sicherstellt, dass eine auf ableitendem Fußboden stehende Person einen Ableitwiderstand gegen Erde von höchstens 108 aufweist.

    Hinweise:

    • Fußschutz der Kategorie S1-S7, O1-O7, P1-P7 bzw. Fußschutz der das Symbol "A" trägt, erfüllt damit nicht automatisch die Anforderungen der TRGS 727. Entsprechende Informationen zur Ableitfähigkeit sind beim Schuhhersteller einzuholen.
    • Fußschutz, der zusätzlich nach DIN EN IEC 61340-4-3 geprüft ist (ESD-Schuh), weist einen Durchgangswiderstand von höchstens 108 auf.
    • Die Prüfverfahren nach DIN EN ISO 20344 und DIN EN IEC 61340 sind unterschiedlich, was eine Vergleichbarkeit der Messergebisse grundsätzlich ausschließt.
  • Gewährleisten Einlagen aus textilen Werkstoffen beim Fußschutz einen hinreichenden Widerstand gegen Durchstich?

    Die Prüfung von Fußschutz auf Widerstand gegen Durchstich erfolgt mit einer Mindestkraft von 1100 N, und einem definierten Prüfstift mit Kegelkopf. 1100 N entsprechen etwa der Kraft, die ein 80 bis 90 kg schwerer Mensch beim Gehen auf den Untergrund ausübt.

    Bei metallischen Einlagen kommt ein Prüfstift mit einem Durchmesser von 4,5mm zum Einsatz, bei nichtmetallischen Einlagen kommt ein Prüfstift für die PS-Einlagen mit einem Durchmesser von 3mm zum Einsatz, für die PL-Einlagen von 4,5mm.

    Sofern bei dieser Baumusterprüfung die Anforderung der Norm erfüllt wird, besteht ein hinreichender Schutz vor Durchtritt von Nägeln etc. deren Durchmesser mindestens 3,0mm bzw. 4,5 mm beträgt.

    Bei Tätigkeiten in Bereichen in denen mit dem Durchstich von Nägeln etc. mit einem geringeren Durchmesser als Ø 4,5 mm gerechnet werden muss, bietet eine textile PL-Einlage keinen hinreichenden Schutz. Eine metallische Einlage bzw. eine nichtmetallische PS-Einlage bietet im geschützten Sohlenbereich einen hinreichenden Schutz.

  • Kommen als Einlage gegen Durchstich beschichtete Stahleinlagen zum Einsatz?

    Bereits aufgrund verschärfter Prüfanforderungen mit der Normrevisionen 2011 sind heute faktisch nur noch metallische Einlagen aus nichtrostendem Stahl verwendbar.
    Das ein Schuh nach der neuen Norm geprüft und zertifiziert wurde, ist an der Normbenennung erkennbar; für Sicherheitsschuhe: EN ISO 20345:2011 oder EN ISO 20345:2022.

  • Sind Badepantinen/Badesandalen hinreichend rutschhemmend?

    Badepantinen/Badesandalen werden sowohl zum Schutz gegen Ausrutschen als auch aus hygienischen Gründen getragen. Sie kommen zum Beispiel beim betrieblichen Umkleiden und Duschen als auch an Arbeitsplätzen bei Reinigungs- und Pflegeunternehmen zum Einsatz. Darüber hinaus finden sie erhebliche Anwendung im Privatbereich.

    Die erforderliche Rutschhemmung durch den Bodenbelag alleine kann oftmals nicht garantiert werden. Zudem können sich Zwischenmedien (z. B. Seifenlösung) negativ auswirken. In Nassbereichen besteht somit eine erhöhte Gefahr des Ausrutschens.

    Das Sachgebiet hat sich mit der Rutschhemmung von Badepantinen/Badesandalen befasst. In umfangreichen Untersuchungen beim Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Sankt Augustin wurden verschiedene Badepantinen hinsichtlich der Rutschhemmung beurteilt, eine Positivliste wurde erstellt.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie im Informationsblatt (PDF, 150 kB, nicht barrierefrei) .

    Aktuell befindet sich auf der Grundlage eines einheitlichen Prüfgrundsatzes der deutschen Prüfinstitute eine nationale Norm für "Sandalen für den Nassbereich" in der Erarbeitung. In dieser werden unter anderem Vorgaben für die Rutschhemmung und die Ergonomie gemacht.

  • Welchem Schuhmaterial sind bei Tätigkeiten in der Tierhaltung im Zusammenhang mit den tierischen Exkrementen (insbesondere Gülle) geeignet?

    Das Sachgebiet empfiehlt Fußschutz der Klassifizierungsart II. Aufgrund der Materialbelastung durch Gülle ist ein Stiefel aus PU oder PVC zu wählen.
    Stiefel aus PU sind grundsätzlich etwas leichter und haben isolierende Eigenschaften.

  • Gibt es Fußschutz der Klassifizierungsart I aus chomatfreiem Leder oder textilen Materialien?

    Chromat im Leder von Schuhen kann Chromatallergien unterstützen. Insofern sind aus medizinischer Sicht häufig Leder erforderlich, die entweder ohne Verwendung von Chromsalzen gegerbt wurden (vegetabile Gerbung) oder textile Materialien.

    Alle namhaften Hersteller von Fußschutz bieten heute Schuhe aus chromatfreiem Leder bzw. textilen Materialien an. Der Fachhandel und die Hersteller können hierzu Informationen geben.