Aukustisches Prüfverfahren für pegelunabhängig dämmende Kapselgehörschützer

Pegelabhängig dämmende Kapselgehörschützer mit elektronischem Schallwiedergabesystem müssen nach der Richtlinie 89 / 686 / EWG für Persönliche Schutzausrüstungen einer Baumusterprüfung unterzogen werden. Insbesondere muss ermittelt werden, bis zu welchem Umgebungsschalldruckpegel diese pegelabhängig dämmenden Gehörschützer ausreichenden Schutz bieten. Mit dem herkömmlichen Prüfverfahren nach EN 24869-1 "Akustik; Gehörschützer; Teil 1: Subjektive Methode zur Messung der Schalldämmung", das bei der Baumusterprüfung konventioneller Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel angewendet wird, ist dies nicht möglich. Im informativen Anhang zur prEN 352-4 "Gehörschützer - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen, Teil 4: Pegelabhängige Kapselgehörschützer" wird ein Prüfverfahren für pegelabhängig dämmende Kapselgehörschützer beschrieben, das unter Mitwirkung des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit - BGIA erarbeitet und im Rahmen des Projektes entwickelt und erprobt wurde.

Im Hallraum des BIA wurde mit einer geeigneten Lautsprecheranordnung ein Schallfeld aufgebaut, das die Anforderungen hinsichtlich Maximalpegel, Orts- und Richtungsunabhängigkeit in seinem Bezugspunkt (= Kopf der Versuchsperson) erfüllt. Für die EG-Baumusterprüfung eines pegelabhängig dämmenden Kapselgehörschützers werden vier Prüfmuster verwendet, die in eingeschaltetem Zustand und bei maximaler Lautstärkeeinstellung von insgesamt acht Versuchspersonen getragen werden. Die Messungen erfolgen unter Anwendung der Ohrmikrofontechnik (MIRE) nach ISO / CD 11904-2 "Bestimmung der Schallimmission von ohrnahen Schallquellen - Teil 2: Verfahren unter Verwendung einer Messpuppe (1997)". Bei jeder Messung wird mit definierten Testgeräuschen (H-, M- und L-Geräusch) der Umgebungsschalldruckpegel so lange erhöht, bis der unter dem Gehörschutz auf das Gehör einwirkende Schalldruckpegel 85 dB(A) erreicht oder überschreitet. Gemittelt über die an den 16 Ohren erhaltenen Werte werden mit den gemessenen Schalldruckpegeln für jede Geräuschart so genannte Kriteriumspegel bestimmt. Zum Vergleich wurde das nach ISO TR 4869-4 "Akustik - Gehörschützer - Teil 4: Messung der wirksamen Schalldruckpegel von Kapselgehörschützern mit pegelgesteuerter elektroakustischer Übertragungseinrichtung" vorgeschlagene Verfahren, bei dem anstelle der Versuchspersonen ein Kunstkopf (ATF) verwendet wird, angewendet.

Das im Anhang A der prEN 352-4 beschriebene Prüfverfahren wurde als Prüfroutine im Rahmen der EG-Baumusterprüfung für geeignet befunden. Es erlaubt Aussagen über die Einsatzbereiche pegelabhängig dämmender Kapselgehörschützer: Die so genannten Kriteriumspegel geben an, bis zu welchen Umgebungsschalldruckpegeln der Gehörschützer ohne das Risiko einer Gehörgefährdung getragen werden kann. Die Verwendung des Kunstkopfes, wie in ISO TR 4869-4 beschrieben, birgt die Gefahr einer Überbewertung der Schutzfunktion in sich. Die Ergebnisse des Projektes dienen als Grundlage für die weitere Normungsarbeit in CEN ? TC 159: Gehörschützer sowie für den Erfahrungsaustausch der Europäischen Prüfstellen für Gehörschützer.

Ende der Forschungsarbeiten: 12 / 1999

Forschende Institution:

Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit (BGIA)