Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie: Aktualisierung der Handlungshilfen - Update: 15.03.2021

Der Fachbereich Erste Hilfe hat die zielgruppenspezifischen Handlungshilfen zur Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie überarbeitet. Die Handlungshilfen für Unternehmen, betriebliche Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen berücksichtigten die Regelungen der aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 15.03.2021, die bis 30.04.2021 befristet ist. Als wesentliche Inhalte gelten weiterhin:

  • Pro Person sind bei der Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden 10m² notwendig. Die Ausnahmeregelungen der Corona-ArbSchV können hier nicht angewendet werden. Näheres hierzu finden Interessierte in unseren FAQs.
  • Kann der Mindestabstand im Rahmen von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen nicht eingehalten werden, z.B. bei bestimmten Teilnehmerübungen, reicht eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr aus. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz nach § 3 Corona-ArbSchV notwendig.

Außerdem wurde die Erweiterung der pandemiebedingten Fortbildungsfrist für Erstelfende auf 3 Jahre berücksichtigt.

Unternehmen finden entsprechende Informationen in der "Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-100).

Außerdem hat der Fachbereich Erste Hilfe Orientierungspunkte für betriebliche Ersthelfende zum Verhalten in Erste-Hilfe-Situationen im Umfeld der Corona-Pandemie zusammengestellt: "Handlungshilfe für betriebliche Ersthelfende – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-101).

Ermächtigte Ausbildungsstellen finden Empfehlungen zur Organisation und Gestaltung von Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfende in der "Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie" (Fachbereich AKTUELL FBEH-102)

 

Alle drei Handlungshilfen können Sie hier herunterladen.