Expositionsermittlung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Gefahrstoffsymbole auf einer Chemikalienflasche

Bild: Sandra Seifen - IFA

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen insbesondere die inhalative Exposition zu ermitteln. Dies umfasst die Beschreibung der Tätigkeiten sowie die Festlegung des Arbeitsbereichs, für den die Beurteilung der inhalativen Exposition gelten soll, die Ermittlung der Gefahrstoffe und der Expositionshöhe und -dauer. Bei der Beschreibung der Tätigkeiten müssen alle relevanten Randbedingungen, die die Exposition beeinflussen können, berücksichtigt werden. Dazu zählen z. B. das Arbeitsverfahren, die Arbeitsleistung, die Arbeitsorganisation und vorhandene technische Schutzeinrichtungen. Eine Übersicht der eingesetzten Gefahrstoffe liefert das zu führende Gefahrstoffverzeichnis.

Mit der Ermittlung von Ausmaß, Art und Dauer der inhalativen Exposition dürfen nur fachkundige Personen und Stellen beauftragt werden. Die messtechnische Ermittlung erfolgt in Form von Arbeitsplatzmessungen mit geeigneten Messverfahren durch eine Messstelle, die über die entsprechende Fachkunde verfügt. Die Anforderungen an Messstellen und Messverfahren sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 beschrieben. Der Bundesverband der Messstellen für Umwelt und Arbeitsschutz e. V. (BUA) bietet ein aktuelles Verzeichnis der akkreditierten Messstellen und Prüflaboratorien für Arbeitsplatzmessungen nach Gefahrstoffverordnung an. Die Liste der geeigneten Messverfahren des Ausschusses für Gefahrstoffe wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. In der IFA-Arbeitsmappe sind viele dieser Verfahren beschrieben.

Neben den Arbeitsplatzmessungen können zur Ermittlung der inhalativen Exposition auch nichtmesstechnische Methoden eingesetzt werden. Diese bieten den Vorteil, dass die Ermittlung auch von einer fachkundigen Person im Betrieb durchgeführt werden kann. Zu den nichtmesstechnischen Ermittlungsmethoden zählen nach TRGS 402:


Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)

Nach TRGS 420 können Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition verwendet werden. VSK geben dem Arbeitgeber für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen praxisgerechte Festlegungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung an die Hand. Sie enthalten eine Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen und Festlegungen zu ihrer Wirksamkeitskontrolle, mit denen sichergestellt wird, dass Beurteilungsmaßstäbe eingehalten werden. Bei Einhaltung der vorgegebenen Verfahrensparameter sowie der Schutzmaßnahmen kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf weitere Messungen verzichtet werden. Bei den Praxishilfen steht eine Liste mit VSK für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen zur Verfügung. Die Liste aller VSK ist in der TRGS 420 enthalten.

Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU)

EGU sind Expositionsbeschreibungen für Verfahren und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die in der Regel dem Stand der Technik entsprechen . Sie geben dem Arbeitgeber praxisgerechte Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, enthalten eine Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie Hinweise zur Wirksamkeitskontrolle. Der Arbeitgeber kann die EGU nach einer Prüfung der Übertragbarkeit auf seine betriebliche Situation übernehmen und damit seinen Ermittlungsaufwand erheblich reduzieren. Bei Einhaltung der angegebenen Verfahrensparameter und Schutzmaßnahmen kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf weitere Messungen verzichtet werden. Bei den Praxishilfen steht eine Liste mit EGU für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen zur Verfügung. Die Übersichtsseite der EGU befindet sich hier.

Expositionsbeschreibungen

Expositionsbeschreibungen stellen geeignete Verfahren zur nichtmesstechnischen Ermittlung für die Beurteilung der inhalativen Exposition dar, die für die Gefährdungsbeurteilung sowie für die daraus abzuleitenden Maßnahmen verwendet werden können. Bei Einhaltung der angegebenen Verfahrensparameter sowie der Schutzmaßnahmen kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf weitere Messungen verzichtet werden. Expositionsbeschreibungen finden sich z. B. auf den Seiten der

Expositionsmodelle

Neben den Expositionsbeschreibungen zählen auch Expositionsmodelle zu den nichtmesstechnischen Ermittlungsmethoden, mit denen Gefahrstoffkonzentrationen abgeschätzt werden können.

Eine solche Hilfestellung bietet der GESTIS-Stoffenmanager®. Der GESTIS-Stoffenmanager® ist ein kostenfreies Software-Tool, das das IFA in Zusammenarbeit mit der Firma COSANTA BV anbietet. Mit ihm lassen sich für bestimmte Arbeitsverfahren Gefahrstoffkonzentrationen konservativ abschätzen, die dann mit dem zugehörigen Beurteilungsmaßstab verglichen werden können.

Auch das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kann als kostenfreie nichtmesstechnische Ermittlungsmethode verwendet werden und richtet sich an Personen, die im Arbeitsschutz tätig sind, vor allem an Verantwortliche in Klein- und Mittelbetrieben. Das EMKG berücksichtigt alle Risiken, die in der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind. Dazu zählen neben dem direkten Kontakt mit Gefahrstoffen - beispielsweise durch Einatmen oder Hautkontakt - auch Brand- und Explosionsgefährdungen.