DGUV Grundsatz 304-002 „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“ überarbeitet

DGUV Grundsatz 304-002

Der DGUV Grundsatz 304-002 "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" wurde an mehreren Stellen fachlich überarbeitet und der gesamte Inhalt übersichtlicher strukturiert und optisch ansprechender gestaltet.

Nach der Überarbeitung des DGUV Grundsatzes 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" im Jahr 2019 wurde die Anpassung des DGUV Grundsatzes 304-002 "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" notwendig.

In erster Linie erfolgte eine Übernahme der allgemein gültigen Kriterien aus dem DGUV Grundsatz 304-001. Einzelne Punkte wurden fachlich überarbeitet. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Qualifikation der ausbildenden Lehrkräfte. Die entsprechenden Lehrgänge müssen zukünftig das Thema „Sicherheit und Gesundheit“ dezidiert berücksichtigen, um den Bezug zum betrieblichen Bereich zu verstärken. Spezifikationen wurden auch im Kapitel 2.2.3 "Erfahrung in Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes" und Kapitel 2.4.2 "Ausbildungsleistung" vorgenommen. Die in Kapitel 2.3 "Sachliche Voraussetzungen" aufgeführten Demonstrations- und Übungsmaterialien wurden auf den aktuellen und den Notwendigkeiten angepassten Stand gebracht. Abschließend wurden die "Themen und Lernziele der Grundausbildung, des Aufbaulehrgangs sowie der Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" der Anhänge 1, 2 und 3 an die betrieblichen Bedürfnisse angeglichen.

Hier finden Sie den DGUV Grundsatz 304-002