Ausbildungsgebühren

ab 01. Januar 2020

mehrere 1-Euro-Münzen

Für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen erhöhen sich die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2020 stattfinden.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention").

Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr zum 1. Januar angepasst. Aufgrund der durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichten Einnahmen aller Mitglieder nach § 71 Abs. 3 SGB V (Grundlohnsumme) von 3,66 % steigen die Pauschgebühren um 1,20 € je Teilnehmenden. Diese Erhöhung ersetzt die in der Vereinbarung geregelte Steigerung um 1,10 € auf 33,90 €.

Die Pauschgebühr je Teilnehmenden für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2020 beginnen, beträgt demnach für die

  • Erste-Hilfe-Ausbildung: 34,00 €
  • Erste-Hilfe-Fortbildung: 34,00 €
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder: 34,00 €.

Die Liste der Lehrgangsgebühren finden Sie hier. (PDF, 22 kB, nicht barrierefrei)