Durch die Anpassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung können sicherheitstechnische Kontrollen nun auch für AED im nicht-öffentlichen Raum entfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ für Unternehmen (Nr. 11.10).
Ab 01.01.2026 betragen die pauschalierten Lehrgangsgebühren für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) pro Teilnehmenden 46,31 Euro.
Betriebliche Ersthelfende müssen von einer ermächtigten Ausbildungsstelle geschult werden. Nur dann entspricht die erworbene Qualifikation im Kontext der Ersten Hilfe im Betrieb den Anforderungen des § 26 DGUV Vorschrift 1. Im Internet finden sich viele Angebote, die mit einer Schulung in Erster Hilfe werben, jedoch die erforderlichen Voraussetzungen nicht immer erfüllen. Worauf kommt es also bei Erste-Hilfe-Kursen für Betriebe an?