Die Handlungshilfe zur Betrieblichen Ersten Hilfe – Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Pandemie für Unternehmen, Ersthelfende und ermächtigte Ausbildungsstellen (Stand 17.10.2022) steht nicht mehr zur Verfügung.
Das "Abrechnungsformular" (Stand 07/2021) wird durch eine neue Version (Stand 01/2023) abgelöst. Aufgrund der Einführung der einheitlichen Unternehmensnummer (UNR.S) wurde das Feld "Mitgliedsnummer / Versicherungsnummer" in "Unternehmensnummer (UNR.S, 15 Ziffern)" umbenannt. Weitere Änderungen wurde nicht vorgenommen.
Ab 01.01.2023 betragen die pauschalierten Lehrgangsgebühren für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) pro Teilnehmenden 37,04 Euro.