Anlass für die Entwicklung
Verriegelungseinrichtungen mit Zuhaltungen werden an zahlreichen Maschinen und Anlagen zur Stellungsüberwachung von Schutzeinrichtungen eingesetzt. Der sicherheitsrelevante Ausfall einer Zuhaltung war Ursache eines Beinaheunfalls. Die Unfalluntersuchung führte zu einer Änderung des berufsgenossenschaftlichen Prüfgrundsatzes "Verriegelungseinrichtungen mit Zuhaltungen" (GS-ET-19 (PDF, 275 KB)). Für die effektive Durchführung der Prüfung der Zuhaltekraft wurde eine geeignete Prüfmaschine benötigt.
Aufbau der Prüfmaschine
Das Prüfmuster wird auf einer universell einstellbaren Aufspannplatte befestigt. Durch einen elektromotorischen Spindelantrieb wird der Prüfling mit einer Zuggeschwindigkeit von 10 mm/min in Richtung "Schutzeinrichtung öffnen" belastet. Eine Kraftmesseinrichtung erfasst die dabei auftretenden Maximalkräfte. Zur Ermittlung der maximalen Zuhaltekraft wird der Prüfling im ungünstigsten Betätigungswinkel bis zum Versagen der Zuhaltefunktion belastet. Die Prüfmaschine ist für eine maximale Zugkraft von 10 kN ausgelegt.
Zum Schutz vor absplitternden Teilen während des Zugversuchs dient eine Schutzhaube an der Prüfmaschine. Die Stellung der Schutzhaube wird durch eine Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung überwacht. Die Prüfmaschine kann nur in Betrieb genommen werden, wenn die Schutzhaube geschlossen ist (Verriegelung). Während des Betriebes kann die Schutzhaube nicht geöffnet werden (Zuhaltung).
Verwendung
Zwei Prüfmaschinen wurden hergestellt, sie werden im IFA und bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse für die Prüfung der Zuhaltekraft von Verriegelungseinrichtungen mit Zuhaltungen eingesetzt.
Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien
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