Verhaltenstipps der Berufsgenossenschaften zu Drehtüren

Bei einem tragischen Unfall an einer Drehtür am Flughafen Köln-Bonn wurde Anfang März ein kleiner Junge tödlich verletzt. Die Berufsgenossenschaften nehmen dieses Unglück zum Anlass, ein paar Tipps und Hinweise für Nutzer und Betreiber derartiger Drehtüren und anderer automatischer Türen zu geben:

  • Kinder niemals unbeaufsichtigt durch automatische Türen gehen lassen
  • Kleinkinder an die Hand oder auf den Arm nehmen
  • Nicht im Bewegungsbereich automatischer Türen aufhalten
  • Kinder nicht im Bereich automatischer Türen spielen lassen - Türen sind kein Spielplatz!
  • Im Türbereich auf ältere oder behinderte Menschen Rücksicht nehmen
  • Zügig, aber ohne zu drängeln oder zu schubsen durch Türen gehen
  • Nicht versuchen, durch eine sich schließende Tür noch schnell hindurchzugehen
  • Nicht in Spalten greifen
  • Griffe benutzen

Für Betreiber gelten die folgenden Regeln:

  • Türen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen prüfen lassen. Wichtig ist dabei die Messung der Schließkräfte - die Höchstwerte sollten auf keinen Fall überschritten werden. Bei Drehtüren sollte unbedingt überprüft werden, ob die Einzugsstellen fachkundig gesichert sind.
  • Beschädigungen und Mängel, wie zum Beispiel eingerissene oder versprödete Gummileisten, melden und beheben
  • Automatische Türen mit nicht funktionsfähigen Schutzeinrichtungen sofort stillsetzen
  • Regelmäßig prüfen, ob die Schutzeinrichtungen im gesamten Gefahrbereich wirksam sind. Hierbei muss auch die besondere Gefährdung von Kindern (zum Beispiel durch deren geringe Größe und Gewicht) und von eventuell krabbelnden Kleinkindern berücksichtigt werden.
  • Transparente Glasoberflächen kennzeichnen

Ansprechpartner

Priv.-Doz. Dr. Marc Wittlich

Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien

Tel: +49 30 13001-3500
Fax: +49 30 13001-38001