Neue Maschinenverordnung - Was hat sich geändert?

23. April 2024, 10:00 bis 11:30 Uhr (Online)

  • Frau in einer Werkshalle mit Tablet in der Hand, daneben Symbole für Paragrafen und Netzwerke

Keine Weiterbildungsveranstaltung nach 3.6 DGUV Grundsatz 309-005

Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1230 "Europäische Maschinenverordnung (MVO)" wird die bisherige Europäische Richtlinie 2006/42/EG "Europäische Maschinenrichtline (MRL)" abgelöst. Krane sind Maschinen im Sinne der bisherigen Maschinenrichtlinie und auch der neuen Europäischen Maschinenverordnung.

Die Teilnehmenden dieser Veranstaltung erfahren, welche Ziele mit der neuen Maschinenverordnung erreicht werden sollen und wie diese rechtlich einzuordnen sind. Im Fokus steht das Kennenlernen der strukturellen und inhaltlichen Änderungen der neuen Maschinenverordnung im Vergleich zur bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Es werden Erläuterungen im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich, den Begriffsbestimmungen, den grundlegenden Anforderungen und den Konformitätsbewertungsverfahren gegeben.

Inhalte

  • Ziele der neuen Maschinenverordnung (MVO)
  • Aufbau und Struktur der MVO
  • Neuerungen und Änderungen der Anforderungen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Fragen der Teilnehmenden

Referenten

  • Christian Adler (BGHM)
  • Uwe Streb (BGHM)

Zielgruppe

Ermächtigte Sachverständige für die Prüfung von Kranen

Kontakt

Institut für Arbeit und Gesundheit
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG)
Königsbrücker Landstraße 2
01109 Dresden

Fachlicher Ansprechpartner
Marc Wiebeck - Abteilung Technologien Holz und Metall
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Arcadiastraße 8
40472 Düsseldorf
Tel: +49 6131 802-14788
Mobil: +49 1520 7153960

Organisation
René Dybek
Tel.: +49 30 13001-2411

Simone Grünberg
Tel.: +49 30 13001-2413