Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen gemeinsame landesbezogene Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und der Rehabilitation:
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	Träger der Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen (GLS) nach SGB VII § 20, Abs. 2
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	Aktivitäten im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
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	Koordination des Arbeitsschutzes und Kooperation mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden im Rahmen
der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
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	Koordinierung und Steuerung der landesbezogenen Gesundheitsziele im Rahmen der Nationalen Präventionsstrategie nach dem Präventionsgesetz
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	Organisation der medizinischen Rehabilitation durch Beteiligung von Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Kliniken und
ambulanter Reha-Einrichtungen an den berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrensarten
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	Information und Fortbildung der Ärzte und ihrer Mitarbeiter mit dem Ziel, die ärztliche Versorgung der in der
gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Personen zu optimieren
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	Maßnahmen im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation zur Organisation der Beratung und Betreuung
Unfallverletzter
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	Abschluss regionaler Vereinbarungen mit Leistungserbringern
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	Fortbildung der Mitarbeiter der Unfallversicherungsträger
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	Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialdienstleister Einsatz Gesetzes (SodEG) für soziale Dienstleister im Bereich Rehabilitation und Erste Hilfe (SodEG EH)