Der Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) bedeutet stets eine gesundheitliche Beeinträchtigung für den Versicherten. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger steuern die Heilbehandlung des Unfallverletzten aktiv mit dem Ziel der bestmöglichen Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Sie sorgen für eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende ärztliche und, soweit erforderlich, eine besondere unfallmedizinische Behandlung.
Dazu haben die Unfallversicherungsträger mit ihren Heilverfahrensarten ein leistungsfähiges System entwickelt, das je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung stellt. Nur entsprechend qualifizierte und ausgestattete Ärzte, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen werden von den Landesverbänden an diesen Verfahrensarten beteiligt.
Bereits in der Akutphase ist durch abgestufte Verfahren sichergestellt, dass Verletzte sofort nach einem Arbeitsunfall zu unfallmedizinisch besonders qualifizierten Ärzten oder Krankenhäusern gelangen.
Ein abgestuftes System der Übungsbehandlung stellt dies auch in der anschließenden Rehabilitationsphase sicher: