Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Feuerlöschsteuerungen mit integrierten Sicherheitsfunktionen - GS-IFA-M22

Projekt-Nr. IFA 5150

Status:

abgeschlossen 08/2020

Zielsetzung:

In der metallverarbeitenden Industrie besteht aufgrund der verwendeten brennbaren Kühlschmierstoffe oder Gemische eine erhöhte Brandgefahr. Die zur Beherrschung der Brände eingesetzten Löschanlagen stellen aufgrund der verwendeten sauerstoffverdrängenden Löschgase eine zusätzliche Gefährdung für die Bedienpersonen dar. Steuerungen für die Löschanlagen sind daher als Sicherheitsbauteile im Sinne der Maschinenrichtlinie zu bewerten. Für die Hersteller solcher Löschanlagen existierte bislang keine zusammenfassende Prüfgrundlage, nach der die Konformität der eingesetzten Feuerlöschsteuerung mit der Maschinenrichtlinie festgestellt werden kann. Existierende Normen entsprechen nicht mehr in allen Punkten dem aktuellen Stand der Technik. Mit dem Prüfgrundsatz sollten die für die Konformitätsbewertung von Feuerlöschsteuerungen relevanten Anforderungen der folgenden Schriften herausgearbeitet und zusammengefasst werden:

  • existierende Brandschutznormen und -vorschriften
  • BGHM-Information FB HM-087
  • Prüfgrundsatz GS ET-20
  • neue relevante Anforderungen aus dem Stand der Technik insbesondere der internationalen Steuerungsnorm DIN EN ISO 13849

Aktivitäten/Methoden:

Es wurde der Prüfgrundsatz GS-IFA M22 erarbeitet und im Rahmen des Regelwerks von DGUV Test veröffentlicht.

Der abgestimmte Prüfgrundsatz wird in Baumusterprüfungen angewendet.

Gewonnene Erkenntnisse aus den Baumusterprüfungen dienen der Aktualisierung und Anpassung der Inhalte.

Ergebnisse:

Um eine Konformitätsbewertung auf dem europäischen Markt für Feuerlöschanlagen zu ermöglichen, erarbeitete das IFA unter Berücksichtigung der unter den Zielen genannten existierenden Informationen und Normen aus dem Bereich des Maschinenbrandschutzes und der Erkenntnisse auf dem Feld der Prüfung von Sicherheitsschaltgeräten einen Grundsatz zur Prüfung und Zertifizierung von Feuerlöschsteuerungen (GS-IFA M22). Der Prüfgrundsatz wurde bereits veröffentlicht und auf Basis zugewonnener Erkenntnisse auslaufenden Prüfungen überarbeitet.

Die in dem Grundsatz festgehaltenen Anforderungen ermöglichen Herstellern die richtlinienkonforme Entwicklung von Löschanlagen und bilden gleichzeitig die Grundlage für aktuelle und künftige Baumusterprüfungen.

Ein Beispiel für eine beschriebene Prüfung laut Prüfgrundsatz ist die Überprüfung der Reaktionszeit der Steuerung nach Branderkennung. Weiterhin werden zum Beispiel die parametrierbaren Funktionen und die Verifikation der eingestellten Parameter durchgeführt. Dabei werden die Verzögerung bei Branderkennung, die Abhängigkeit der Weiterleitung des Brandereignisses von mehr als einem Branderkennungssignal, die eingestellte Temperaturschwelle für die Branderkennung sowie die Überprüfung der Einfehlersicherheit bei deaktivierten Branderkennungssensoren und Meldelinien durchgeführt.

Stand:

28.10.2020

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
Branche(n):

Metallbearbeitung

Gefährdungsart(en):

-Verschiedenes-

Schlagworte:

Regelwerk, Anlagensicherheit, Brand- und Explosionsschutz

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Prüfgrundsatz, Feuerlöschsteuerung, Brandvermeidung, Personengefährdung, Unfälle, Maschinen der Metallverarbeitung, Kühlschmierstoffe, Steuerungen, DIN EN ISO 13849, DIN 14497, DIN EN ISO 19353, Kleinlöschanlagen

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