Eine Kombination aus Augen-/Gesichtsschutz und Gehörschutz kann die Schalldämmung eines Kapselgehörschützers durch beispielsweise dicke Brillenbügel signifikant vermindern. Messungen des IFA zeigten für dicke Brillenbügel eine Verringerung der Schalldämmung bis zu 14 dB, d. h., der Expositionsschalldruck erhöhte sich bis zum 25-fachen. (DGUV Regel 112-194 (bisher: BGR/GUV-R 194) Benutzung von Gehörschutz, Januar 2015, Abs. 3.2.1.6 unter www.dguv.de/fb-psa).